… ausgezeichnet als

TOP Wirtschaftskanzlei 2020, 2021 + 2022 in den Bereichen „Medien und Presse“ und „Markenrecht“ (FOCUS Kanzleienliste 2020, 2021 + 2022)

und ausgezeichnet durch BEST LAWYERS / Handelsblatt

„Deutschlands Beste Anwälte 2021, 2022, 2022, 2023“.

Rechtsberatung in Echtzeit – das ist unser Markenzeichen. Denn die meisten Fälle verlangen sofortiges Reagieren und dulden keinen Aufschub. Darauf haben wir uns eingestellt. Wir handeln schnell, arbeiten konzentriert auf Lösungen hin und setzen nachdrücklich Ansprüche durch. Unsere Maxime: Persönlich betreuen, effizient schützen. Daher freuen wir uns besonders darüber, basierend auf den Empfehlungen von Partnern in anderen Wirtschaftskanzleien und Unternehmensjuristen in der FOCUS-Kanzleienliste 2020, 2021 und 2022 als TOP-Wirtschaftskanzlei genannt zu werden. Außerdem listet BEST LAWYERS in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt unsere Kanzlei und zeichnet Rechtsanwalt Jens Fusbahn aus in der Rubrik „Deutschlands Beste Anwälte 2020, 2021 und 2022“ Gewerblicher Rechtsschutz/Intellectual Property Law.

Rechtsgebiete der
Kanzlei Kötz Fusbahn

Wir verstehen uns als hoch professionell arbeitende Kanzlei bei gleichzeitiger persönlicher Beratung und Betreuung. Wir übernehmen nationale und internationale Mandate. Dabei können unsere Mandanten aus einem Leistungsspektrum wählen, das unsere Kompetenzen wiederspiegelt und auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist. Unsere Mandanten sind u.a. Markenartikler, weltweit tätige Internetunternehmen und Agenturen, Personen des öffentlichen Lebens, Künstler, Fotografen und Privatpersonen.

 
Presse- und
Persönlichkeitsrecht

Das Presse- und Persönlichkeitsrecht ist eine Disziplin, die Unternehmen, Prominente, Künstler und Privatpersonen sehr direkt betrifft. Denn es geht um unberechtigte, unzulässige oder ungewollte Berichterstattung in den Medien. Wir sind umfassend in diesem Rechtsgebiet für unsere Mandanten tätig – gleich ob außergerichtlich oder vor Gericht.



Urheber- und
Medienrecht

Das Urheberrecht schützt mit seinen Vorschriften das geistige Eigentum der Schöpfer von Texten, Musik, Bild- oder Filmwerken. Künstler und Fotografen zählen genauso zu unseren Mandanten wie betroffene Agenturen und Unternehmen. Als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht der ersten Stunde können Sie sich auf unsere Expertise verlassen.



Markenrecht

Marken entscheiden über den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens und sind ein klarer Wettbewerbsfaktor. Geregelt ist die Kennzeichnung von Produkten, Dienstleistungen, Unternehmen und geistigen Werken u.a. im Markengesetz. Wir nehmen melden Ihre Marken an – gleich ob in Deutschland, in der EU oder weltweit. Bei Streitigkeiten treten wir für Sie bei allen Gerichten auf.



Wettbewerbsrecht

Vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt das faire Nebeneinander der Marktteilnehmer im Wettstreit um den Kunden und schützt vor unlauteren Methoden der Konkurrenz. Das Wettbewerbsrecht ist hoch komplex und nicht leicht zu durchschauen. Wir beraten Sie in diesem schwierigen Rechtsgebiet.



Datenschutz

Personenbezogene Daten sind heute ein bedeutendes Wirtschaftsgut und in Verbindung mit „Big Data“ Grundlage für ein effektives Marketing. Unternehmen sammeln und verarbeiten daher mehr und mehr personenbezogene Daten. Wir beraten in allen Bereichen des Datenschutzsrechts, Dr. Daniel Kötz ist zudem TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und als solcher für eine Reihe von Unternehmen tätig.



Medienstrafrecht, Jugendschutzbeauftrager, DMCA-Agent

Das Medienstrafrecht umfasst Straftaten im Zusammenhang mit Bildern, Worten und Daten, geregelt u.a. in den §§ 174-206 StGB. Beratungsziel ist die Vermeidung einer Hauptverhandlung, häufig durch vertiefende Schriftsätze an Staatsanwaltschaft und Gericht. Vertreten werden gleichermaßen Jugendliche und Erwachsene.

Als Jugendschutzbeauftrage helfen wir Unternehmen, den öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Jugendschutz genügen. Dr. Daniel Kötz ist zudem als DMCA-Agent nach dem Digital Millenium Copyright Act tätig.

 



EU Representative – Art. 27 GDPR

As you will be aware, effective May 25th, 2018, the new General Data Protection Regulation hands out a set of new rules, one of which being the obligation to designate a EU-Representative when doing business within the EU – regardless of one’s own location. Only one Representative is required for all of the EU.

Das Team der Kanzlei besteht aus 3 Anwälten, die sich in ihren Schwerpunkten optimal zum Vorteil der Mandanten ergänzen. Geprägt wird das Bild der Kanzlei von starker Serviceorientierung, absoluter Praxisnähe und persönlicher Betreuung der Mandanten.

Die Kanzlei betreut erfolgreich nationale und internationale Mandate, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu den Auftraggebern zählen:

  • Medien-Unternehmen
  • Werber und Gewerbetreibende
  • Bild-, Internet- und Model-Agenturen
  • Fotografen
  • Personen des öffentlichen Lebens
  • Catwalk- und Freizeit-Models
  • Künstler
  • Abmahnopfer
  • Privatpersonen
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Dr. Daniel Kötz

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz vertritt Dr. Kötz erfolgreich nationale und internationale Mandanten. Besonders spezialisiert ist er auf Fragen des Bildnis-, Persönlichkeits- und Urheberrechts sowie Wettbewerbs- und Markenrecht. Er ist auch im Medienstrafrecht tätig.

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Jens K. Fusbahn

Jens Klaus Fusbahn ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Recht des Geistigen Eigentums und der Medien, insbesondere im Urheber- und Medienrecht, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie  Datenschutzrecht. BEST LAWYERS zeichnet ihn aus für Gewerblichen Rechtsschutz/Intellectual Property Law.

Mandatsverständnis
und Honorar

Wir pflegen eine dialogorientierte, partnerschaftliche Beziehung zu unseren Mandantinnen und Mandanten. Ein Mandat zu übernehmen heißt für uns: Wir stellen Ihren Fall ganz in den Mittelpunkt unserer Überlegungen und erarbeiten in Absprache mit Ihnen den optimalen Lösungsweg.

Kurznachrichten

strafbewehrte Unterlassungserklärungen: Hamburger Brauch gestärkt

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Nach einer Änderung der Rechtsprechung des BGH reicht zukünftig auch zur Beseitigung der wieder aufgelebten Wiederholungsgefahr, also nach einem erneuten Verstoß, der trotz einer bereits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung erfolgt ist, eine weitere strafbewehrte Unterlassungserklärung nach dem sog. Hamburger Brauch. Ein Vertragsstrafeversprechen mit einer konkreten Mindestvertragsstrafe ich nicht erforderlich.

Täterhaftung von Plattformbetreibern - OLG Nürnberg

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Das Oberlandesgericht Nürnberg hat sich in seinem aktuellen Urteil vom 1. August 2023 (Az.: 3 U 2910/22) mit dem Thema der Täterhaftung von Plattformbetreibern auseinandergesetzt und die Grundsätze auf Betreiber von Online-Handelsplattformen übertragen. Durfte ein Fotograf die Plattform selbst angreifen, obwohl ein Verkäufer auf dieser die Urheberrechtsverletzung begangen hatte?

„Mörderin“ und „Leichenschau“ – Zulässige Meinungsäußerung?

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Die Influencerin Tessa Bergmeier, die bekannt wurde durch ihre Teilnahme bei Heidi Klums Format „Germany’s next Topmodel“, kritisierte auf Instagram die Designerin Liz Malraux aus Hamburg dafür, dass diese für ihre Mode Leder verarbeite. Im Zuge dessen bezeichnete die Influencerin diese unter anderem als „Mörderin“, ihre Shows seien „Leichenschauen“ und „Kadaverschauen“. Malraux mahnte Bergmeier daraufhin ab, da sie sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sah und forderte sie u.a. zur Unterlassung auf.