Datenschutz nach der DSGVO

Seit dem 25. Mai 2018 ist die  Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar anwendbares Recht. Große Unternehmen, aber auch Privatpersonen, Vereine und KMU sammeln und verarbeiten umfassend personenbezogene Daten. Dabei muss das strenge neue Rechte beachtet werden. Wir helfen dabei.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss die komplizierten Regelungen der DSGVO beachten und sich an Art. 8 der Grundrechtecharta messen lassen – dem dort verankerten Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen.

Welche Daten dürfen Sie erheben, verarbeiten und speichern? Wann benötigen Sie eine Einwilligung der Betroffenen? Was dürfen Sie mit den gesammelten Daten tun, an wen dürfen Sie die Daten weitergeben? Welche Datenschutzrichtlinien benötigt Ihr Unternemen und wie muss das Verarbeitungsverzeichnis aussehen, wie die Datenschutzerklärung Ihres Webauftritts?

Diese Fragen stellen sich in der Praxis und Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen können zu Abmahnungen und enormen Bußgeldern führen. Wir beraten Sie in allen Fragen des Datenschutzrechts und erarbeiten mit Ihnen Konzepte und Lösungen für Ihre unternehmerischen Ziele und Interessen. Und wir übernehmen für Sie die Vertragsgestaltung.

Außerdem stehen wir als externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.


 



Wettbewerbsrecht

Vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt das faire Nebeneinander der Marktteilnehmer im Wettstreit um den Kunden und schützt vor unlauteren Methoden der Konkurrenz.



IT-Compliance, Lizenzaudits, Jugendschutz, DMCA-Agent

Für Unternehmen und Unternehmer wird es unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten immer wichtiger, einen ordnungsgemäßen Umgang mit Daten, digitalen Unterlagen, Software und Lizenzen sicherzustellen.