Markenrecht

Marken entscheiden über den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens und sind ein klarer Wettbewerbsfaktor. Geregelt ist die Kennzeichnung von Produkten, Dienstleistungen, Unternehmen und geistigen Werken u.a. im Markengesetz.

Wir sind sowohl beim Aufbau neuer Marken als auch beim Schutz bestehender Marken für unsere Mandanten tätig.

Entwicklung neuer Marken

Jede Marke muss zunächst entwickelt und über Anmeldung und Eintragung im nationalen oder europäischen Markenregister erworben werden. Wir übernehmen für Sie:

  • Markenrecherche
  • Klärung der Schutzfähigkeit von Marken und Kennzeichnungen
  • Anmeldung und Durchsetzung von Marken

Schutz bestehender Marken

Eine Marke gegen Missbrauch durch Konkurrenten zu verteidigen, ist elementares Interesse des Markeninhabers. Wir unterstützen Sie durch:

  • Verteidigung von Kennzeichenrechten
  • Abwehr von Markenmissbrauch, insbesondere im Internet (z.B. Domainnamen)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten infolge von Markenverletzung

Wir in der Kanzlei Kötz Fusbahn sind mit sämtlichen Regelungen des gewerblichen Rechtsschutzes vertraut. In speziellen Einzelfällen arbeiten wir auch mit einer renommierten Patentanwaltskanzlei zusammen.


 



Urheber- und
Medienrecht

Das Urheberrecht schützt mit seinen Vorschriften das geistige Eigentum der Schöpfer von Texten, Musik, Bild- oder Filmwerken. Künstler und Fotografen zählen genauso zu unseren Mandanten wie betroffene Agenturen und Unternehmen.



Wettbewerbsrecht
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Vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt das faire Nebeneinander der Marktteilnehmer im Wettstreit um den Kunden und schützt vor unlauteren Methoden der Konkurrenz.