Mandatsverständnis

 

Wir pflegen eine dialogorientierte, partnerschaftliche Beziehung zu unseren Mandantinnen und Mandanten. Ein Mandat zu übernehmen heißt für uns: Wir stellen Ihren Fall ganz in den Mittelpunkt unserer Überlegungen und erarbeiten in Absprache mit Ihnen den optimalen Lösungsweg.

Unsere Aufgabe sehen wir darin, Sie fachlich fundiert, praxisnah und ziel- und lösungsorientiert zu beraten und zu begleiten. Und selbstverständlich für ihr gutes Recht zu kämpfen. Dabei stehen wir in kontinuierlichem Austausch mit Ihnen, damit Sie jederzeit über die aktuellen Schritte informiert sind. Wir korrespondieren in Deutsch, Englisch und Norwegisch.

Höchste Priorität haben für uns der proaktive Schutz und die schnelle Durchsetzung der Rechte unserer Mandantinnen und Mandanten. Unsere Kanzlei ist so aufgestellt, dass wir Ihnen schnelles und hochprofessionelles Handeln garantieren können.

In jedem Fall ist kreatives, intelligentes und effizientes Handeln mit Herz und Verstand gefragt. Mit Herz, weil einige Angelegenheiten das gewisse Fingerspitzengefühl benötigen. Mit Verstand, weil die Schnelllebigkeit der Medien und des Wettbewerbs ihre eigenen Gesetze haben. Und weil es abzuwägen gilt, bei welchen Streitpunkten es sich wirklich zu kämpfen lohnt.

Gerne führen wir ein erstes unverbindliches Gespräch mit Ihnen, um gemeinsam die Grundlagen für ein Mandat zu erörtern.

Honorar
Das Honorar des Mandats richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

In vielen Fällen wird einvernehmlich ein Stundensatz festgelegt. Je nach Einzelfall ist es selbstverständlich auch möglich, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren oder einen Beratungsvertrag mit der Kanzlei abzuschließen.

Wir beraten Sie gerne in Ihrem speziellen Fall und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Lösung.

Eine kostenlose Rechtsberatung können wir nicht durchführen, da diese aufgrund standes- und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften untersagt ist. In von uns ausgesuchten Einzelfällen ist die Kanzlei Kötz Fusbahn pro bono tätig, d.h. für den Mandanten ohne Berechnung der Kosten