11.07.2017

Marke "Gropius" für Türklinken gelöscht!

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Eine Mandantin der Kanzlei Kötz Fusbahn, die u.a.  Türbeschläge herstellt, ist gegen die deutsche Marke „Gropius“ vorgegangen und hat wegen eines sog. absoluten Eintragungshindernisses einen Löschungsantrag beim Deutschen Patent- und Markenamt  eingereicht. Die Marke sei irreführend und rein beschreibend, eine Markenlöschung daher erforderlich. Die Markeninhaberin wollte den Löschungsbeschluss des DPMA nicht gegen sich geltend lassen und legte Rechtsbeschwerde ein. Nach einer mehrstündigen Verhandlung beim Bundespatentgericht in München nahm die Markeninhaberin die Beschwerde zurück. Damit ist die deutsche Marke gelöscht.

Es stehen sich zwei Unternehmen als Wettbewerber  auf dem Markt für hochwertige Türbeschläge, unter anderem natürlich Türdrücker, gegenüber. Ein Unternehmen, das auch den berühmten Gropius-Drücker herstellt, dem schon ganze Ausstellungen gewidmet wurden, lässt sich den Namen des Bauhaus-Architekten und Gestalters als Marke eintragen. Damit sind die Möglichkeiten für diese groß, alle möglichen Beschläge als „Gropius“ zu bezeichnen, während die Konkurrenz in der Verwendung des Wortes eingeschränkt ist. Daher wurde Löschungseintrag eingereicht mit der Begründung, der Verkehr erwarte eine bestimmte Gestaltung. Die Marke sei daher nicht kennzeichnend, es fehle vielmehr jede Unterscheidungskraft. Gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz darf ein solches Kennzeichen aber nicht eingetragen werden.

Der 28. Senat legte der Inhaberin in der mehrstündigen Verhandlung nahe, die Beschwerde zurückzunehmen – nach intensiver Diskussion mit Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz und dem Vertreter der Inhaberin -, und zwar auch im Hinblick auf die Breitenwirkung eine (begründeten) Entscheidung. Das tat das Unternehmen dann auch. Damit ist die Marke gelöscht.

Das Bundespatentgericht in München entscheidet über die Beschlüsse des DPMA. Gegen eine Entscheidung des BPatG kann etwa  im Wege der Rechtsbeschwerde noch vor den Bundesgerichtshof gezogen werden.

Düsseldorf ist einer der Markenstandorte in Deutschland und u.a. Sitz des Gemeinschaftsmarkengerichts, das für Europäische Marken (Unionsmarken) zuständig ist. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Kötz Fusbahn sind mir allen Fragen des Markenrechts vertraut und beraten Sie gern. (DK)


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