kununu Bewertung löschen lassen – wann und wie geht das?
Für Arbeitgeber sind gute Bewertungen heute ein wichtiges Instrument im Wettstreit um gute Mitarbeiter: Nur wer als Arbeitgeber gut bewertet wird, ist als zukunftsfähiges Unternehmen gut aufgestellt. Aber was können Arbeitgeber gegen falsche oder schlechte Bewertungen bei kununu tun?
Das größte Bewertungsprotal für Arbeitgeber in Deutschland ist nach eigenen Angaben kununu:
Bewertungen sind aber auch auf kununu nicht immer gut und auch nicht immer echt.
Was können Arbeitgeber gegen falsche oder schlechte Bewertungen bei kununu tun?
Die Bewertungen auf Bewertungsportalen wie kununu sind ganz überwiegend anonym.
Auf kununu bewerten (ehemalige) Mitarbeiter/innen, Bewerber/innen oder Lehrlinge, ohne zu offenbaren, wer sie sind. Umso wichtiger ist es, dass die Bewertungen gewissen Regeln folgen. Denn nicht jedes Arbeitsverhältnis und nicht jede Bewerbungsrunde endet im Guten. Schnell kochen schnell die Emotionen hoch und Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse daran, dass auch bei der Bewertung die Regeln des Fair Play eingehalten werden.
Regeln für Bewertungen
Bewertungen auf kununu müssen einerseits den kununu Richtlinien entsprechen und dürfen andererseits nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Kununu Richtlinien
(https://inside.kununu.com/kununu-richtlinien/)
- Nach den kununu-Richtlinien muss der Verfasser einer Bewertung für den bewerteten Arbeitgeber gearbeitet oder sich dort beworben haben.
- Eine Bewertung für den aktuellen Arbeitgeber ist alle 12 Monat möglich; von dieser Regel abweichende Mehrfachbewertungen sind unzulässig.
- Je Bewerbungsverfahren darf eine Bewerbungsbewertung geschrieben werden.
- Zu jeder Bewertung muss der Verfasser eine gültige E-Mail-Adresse angeben, damit die Bewertung jederzeit angepasst werden kann und Rückmeldungen von kununu für Rückfragen oder in Beschwerdefällen möglich sind.
- Bewertungen dürfen keine persönlichen Informationen zu anderen Personen (z.B. Namen, sexuelle Orientierung etc.), Werbung oder Spam, außerdem keine Links enthalten.
- Schmähkritik und Beleidigungen sind nicht gestattet. Darunter fallen Aussagen ohne beruflichen Kontext, die nur auf Herabwürdigung abzielen, sowie Schimpfwörter.
- Meinungsäußerungen sind erwünscht. Wenn von Tatsachen berichtet wird, weist kununu daraufhin, dass es vorkommen kann, dass um weitere, konkrete Informationen oder Nachweise gebeten wird.
- Die systematische Beeinflussung des kununu-Bewertungs-Score ist unzulässig. Nicht erlaubt sind u.a. bezahlte Bewertungen, das Schaffen von Anreizen für nicht anonyme Bewertungen, Aufforderungen bestimmte, positive Bewertungen zu schreiben, das gezielte Selektieren von Mitarbeitern, um diese zu Bewertungen aufzufordern, das Ausüben von Druck auf Mitarbeiter, Bewertungen zu schreiben, ändern oder zu löschen.
Rechtlicher Rahmen für (Internet-)Bewertungen
Unzulässig ist die Behauptung falscher Tatsachen. Aus der Unzulässigkeit falscher oder unwahrer Tatsachenbehauptungen folgt das Verbot so genannter Fake-Bewertungen. Denn wer eine Arbeitgeberbewertung abgibt, erklärt damit mittelbar, dass der Bewertung ein (ehemaliges) Arbeitsverhältnis zugrunde liegt. Entsprechendes gilt für eine Bewerbungsbewertung, die auf einer tatsächlichen Bewerbung beruhen muss.
Bewertungen sind in erster Linie Meinungsäußerungen und Werturteile. Diese sind grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) geschützt. Aber auch der Meinungsfreiheit sind Grenzen gesetzt. Eine Meinungsäußerung oder ein Werturteil wird unzulässig, wenn sie sich als Formalbeleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung darstellt. Und eine Bewertung wird zur unzulässigen Schmähkritik, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung und Herabsetzung im Vordergrund steht und der Arbeitgeber gewissermaßen an den Pranger gestellt werden soll.
Das Löschen lassen von Kununu-Bewertungen
Für Arbeitgeber ist es nicht einfach zu überprüfen, ob eine Bewertung authentisch ist, also tatsächlich von einem (ehemaligen) Mitarbeiter stammt, da kununu-Bewertungen in der Regel anonym sind. Muss kununu daher Klarnamen des Bewertenden nennen oder die Bewertung löschen, wenn der Arbeitgeber die Bewertung als Fake-Bewertung beanstandet, wie man es derzeit häufiger lesen kann? Gestützt wird diese Ansicht auf eine Entscheidung des OLG Hamburg vom 9. Februar 2024 -7 W 11/24).
Kununu muss Klarnamen nennen oder löschen? Wohl nicht!
Die Hamburger Entscheidung hat zwar für viel Aufsehen gesorgt, allerdings handelt es sich nur um eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz und kununu hat sofort angekündigt, in diesem Rechtsstreit das Hauptsacheverfahren anzustrengen.
Es bleibt abzuwarten, ob sich der BGH am Ende der Auffassung des OLG Hamburg anschließt, dass kununu dem Bewerteten die Person des Bewertenden „individualisieren“ muss, „damit dieser das Vorliegen eines geschäftlichen Kontakts überprüfen kann“.
BGH: Es gibt ein Recht auf anonyme Bewertungen
Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine „Individualisierung“ des Bewertenden, die einer Klarnamenpflicht gleichkäme, gerade nicht geboten und auch nicht gestattet!
Bisher hat der BGH insoweit entschieden, dass Bewertungsportale an den Bewerteten zur Prüfung des Vorliegens eines zur Bewertung berechtigenden Geschäftskontakts (nur) diejenigen Informationen und Unterlagen weiterleiten müssen, zu deren Weiterleitung sie ohne Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften (also ohne Nennung des Betroffenen) in der Lage gewesen sind.
Können Sie Ihre Bewertung löschen oder ändern lassen?
Rechtsanwalt Jens Fusbahn berät und vertritt seit mehr als 25 Jahren Jahren Arbeitgeber, Unternehmen, Ärzte, und andere von Bewertungen Betroffene und unterstützt Sie gerne bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte.
Die Wirkung schlechter Bewertungen kann zu nachteilig sein, um diese ungeprüft hinzunehmen.
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