20.11.2018

Erneut zum
Vorsitzenden gewählt

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Rechtsanwalt Jens K. Fusbahn ist für eine weitere Amtszeit zum Vorsitzenden des Vorprüfungsausschusses Urheber- und Medienrecht der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf gewählt worden.

Die Rechtsanwaltskammern bilden für die Gestattung des Führens der Fachanwaltsbezeichnungen an Rechtsanwältinnen und  Rechtsanwälte sog. Vorprüfungsausschüsse. Diese prüfen die eingehenden Anträge und übermittelnd dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer schließlich ein Votum für die Entscheidung über den Fachanwaltsantrag.

Die Partner der Kanzlei Kötz Fusbahn Rechtsanwälten gehörten bei Einführung der Fachanwaltsbezeichnung Urheber- und Medienrecht zu den ersten Rechtsanwälten im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, denen das Führen dieser Fachanwaltsbezeichnung gestattet worden ist.

Rechtsanwalt Fusbahn ist am 14. November 2018 durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf erneut als ordentliches Mitglied des Vorprüfungsausschusses berufen und am 20. November 2018 erneut zum Vorsitzenden des Ausschusses gewählt worden.


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