Strafverteidiger in Itzehoe – schnelle Hilfe bei Vorladung, Hausdurchsuchung und Ermittlungsverfahren

Dr. Daniel Kötz ist Fachanwalt für Strafrecht

Itzehoe · Kreis Steinburg · Schleswig-Holstein · bundesweit

Wenn gegen Sie ermittelt wird, kommt es auf die ersten Schritte an.

Notfallnummer: 01781193500 oder WhatsApp.

Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht oder ein Ermittlungsverfahren wegen digitaler Inhalte trifft Betroffene plötzlich und mit erheblicher Wucht. Eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder die Sicherstellung von Handy und Laptop können innerhalb kürzester Zeit zu einer Situation führen, in der nicht nur ein Strafverfahren, sondern auch Beruf, Familie, Ruf und persönliche Stabilität unter Druck geraten.

Gerade in dieser Lage werden die schwerwiegendsten Fehler oft in den ersten 24 Stunden gemacht:

Wer vorschnell mit der Polizei spricht, eigene Erklärungen abgibt oder versucht, den Vorwurf selbst aus der Welt zu schaffen, weil man vermeintlich „alles erklären“ könne, verschlechtert häufig die Ausgangslage. Entscheidend ist eine frühe, diskrete und strategisch geführte Verteidigung.

Ich vertrete Beschuldigte aus Itzehoe, dem Kreis Steinburg und ganz Schleswig-Holstein in Ermittlungsverfahren und Strafprozessen. Besondere Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen im Sexualstrafrecht sowie in Verfahren mit Medien-, Internet- und Reputationsbezug.

Strafverteidigung in Itzehoe und im Kreis Steinburg

Wer in Itzehoe oder im Kreis Steinburg mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, benötigt schnell eine klare Einschätzung der Situation. Das gilt bei einer polizeilichen Vorladung ebenso wie nach einer Hausdurchsuchung, einer Beschlagnahme, dem Erhalt eines Strafbefehls oder der Zustellung einer Anklage.

Ich verteidige Mandanten in Verfahren vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Itzehoe sowie gegenüber der Staatsanwaltschaft Itzehoe. Durch meine Tätigkeit in Schleswig-Holstein bin ich für Mandanten aus Itzehoe und der umliegenden Region kurzfristig erreichbar. Zugleich übernehme ich Strafverteidigungen bundesweit.

Der erste Schritt besteht regelmäßig darin, unüberlegte Aussagen zu verhindern und Akteneinsicht zu beantragen. Erst wenn der Inhalt der Ermittlungsakte bekannt ist, lässt sich beurteilen, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.

Wann Sie mich kontaktieren sollten

Sofort dann, wenn auf Sie einer dieser Punkte zutrifft:

  • Vorladung als Beschuldigter
  • Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme des Handys oder PCs
  • Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung
  • Vorwurf wegen Kinderpornografie oder Jugendpornografie
  • Strafbefehl, Anklage oder laufendes Ermittlungsverfahren

In diesen Situationen gilt immer:

Keine – wirklich keine – Aussage. Erst Akteneinsicht. Dann Verteidigungsstrategie.

Schwerpunkt Sexualstrafrecht

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Verteidigung in sexualstrafrechtlichen Verfahren. Diese bearbeite ich bundesweit mit regionalen Schwerpunkten in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.

Vorwürfe in diesem Bereich sind für Beschuldigte regelmäßig besonders belastend. Schon das Ermittlungsverfahren kann erhebliche Folgen haben – persönlich, familiär, beruflich und gesellschaftlich. Häufig steht nicht nur eine strafrechtliche Bewertung im Raum, sondern die gesamte persönliche und berufliche Existenz.

Ich verteidige Mandanten insbesondere bei Vorwürfen wegen:

  • Kinderpornografie
  • sexuellen Missbrauchs von Kindern
  • sexueller Nötigung und Vergewaltigung
  • Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

Gerade im Sexualstrafrecht entscheidet oft nicht der erste Vorwurf, sondern die genaue Analyse von Aussagen, Widersprüchen, Kommunikationsverläufen, digitalen Spuren und Ermittlungsakten.

Medienstrafrecht: Wenn Inhalte, Bilder oder Kommunikation zum Vorwurf werden

Sexualstrafrecht kann zugleich einen medienrechtlichen oder technischen Bezug haben.

Dazu gehören insbesondere Vorwürfe rund um:

Bilder und Dateien

  • Kinderpornografie, Jugendpornografie und Pornografie
  • unbefugte Bildaufnahmen
  • Inhalte auf Smartphones, Computern und in Messenger-Diensten

Worte und Kommunikation

  • Beleidigung
  • Verleumdung
  • Vorwürfe im Zusammenhang mit sozialen Medien, Chatgruppen und Online-Äußerungen

Daten

  • Ausspähen von Daten
  • digitale Inhalte mit strafrechtlicher Relevanz

Gerade in solchen Verfahren wird strafrechtlich oft vorschnell eingeordnet, obwohl es auf technische, tatsächliche und kommunikative Details ankommt. Nicht das Schlagwort entscheidet, sondern der konkrete Sachverhalt. Hier kenne ich mich aus.

Service: Wenn das Strafverfahren die Familie erschüttert

Ein strafrechtlicher Vorwurf bleibt oft nicht auf das Ermittlungsverfahren beschränkt.

In bestimmten Konstellationen entstehen zugleich Konflikte mit dem Jugendamt oder familienrechtliche Auseinandersetzungen, etwa bei:

  • Umgangsbeschränkungen in Bezug auf die eigenen Kinder
  • Wohnungswegweisungen
  • Maßnahmen des Jugendamts im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen

Ich bin hochspezialisiert auf die existenzielle Kombination eines strafrechtlichen Vorwurfs mit familiären Folgen durch das Eingreifen des Jugendamtes.

Hier vertrete ich die Eltern ausschließlich gemeinsam und nie gegeneinander gegenüber dem Jugendamt.

Strafverteidigung mit Blick auf Reputation und Öffentlichkeit

Ergänzend zur Strafverteidigung berate ich im Medienrecht, Persönlichkeitsrecht und Äußerungsrecht, insbesondere wenn es darum geht, zusätzliche Schäden durch Veröffentlichungen, Online-Inhalte oder rufschädigende Darstellungen zu begrenzen. Gerade bei sensiblen Vorwürfen kann diese Verbindung von Strafverteidigung und Reputationsschutz ein wesentlicher Vorteil sein.

Erfahrung und Hintergrund

Ich bin seit über 30 Jahren als Rechtsanwalt tätig.

Neben meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht bin ich Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich bin Lehrbeauftragter an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, veröffentliche regelmäßig Beiträge zum Straf- und Medienrecht und werde von Medien immer wieder zu Spezialfragen als juristischer Ansprechpartner hinzugezogen.

Häufige Fragen zur Strafverteidigung in Itzehoe

Muss ich einer polizeilichen Vorladung in Itzehoe folgen?

Als Beschuldigter müssen Sie einer bloßen Vorladung der Polizei grundsätzlich nicht folgen. Sie sollten dort auch keine Angaben zur Sache machen. Bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht gelten andere Regeln. Lassen Sie deshalb zunächst prüfen, von wem die Ladung stammt.

Was soll ich nach einer Hausdurchsuchung tun?

Leisten Sie keinen Widerstand, erklären Sie aber auch nicht Ihr Einverständnis mit der Durchsuchung. Machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf und unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Notieren Sie die beteiligten Beamten und die sichergestellten Gegenstände und nehmen Sie möglichst sofort Kontakt zu einem Strafverteidiger auf.

Muss ein Strafverteidiger seinen Kanzleisitz in Itzehoe haben?

Nein. Entscheidend sind strafrechtliche Spezialisierung, Erreichbarkeit und eine konsequente Verteidigungsstrategie. Ich vertrete Mandanten aus Itzehoe und dem Kreis Steinburg ebenso wie Beschuldigte in anderen Teilen Schleswig-Holsteins und bundesweit.

Strafverteidiger Itzehoe: vertraulich Kontakt aufnehmen

Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten die ersten Schritte nicht dem Zufall überlassen bleiben. Nutzen Sie jederzeit Telefon, E-Mail oder WhatsApp und sprechen Sie mich an.

Fremdsprachen

  • Englisch
  • Norwegisch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein RAV
  • Strafverteidigervereinigung NRW
  • First Amendment Lawyers Association FALA einziges europäisches Mitglied)
  • Deutsche Gesellschaft für Photographie e.V. DGPh 2-jährige Vorstandstätigkeit in der Sektion Kunst, Markt und Recht, Mitglied des Beirats)
  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Düsseldorfer Anwaltverein

Vorträge (Auswahl)

  • Kunst, Macht und Markt – Podiumsdikussion Oktober 2024
  • „Medienrecht“ als Lehrbeauftragter der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg regelmäßig seit 2017
  • „Vertragsrecht und Urheberrecht“ seit 2010 an der School of Audio Engineering SAE in Bochum
  • „Presse- und Urheberrecht“ für Crossmedia-Studenten seit 2012 an der School of Audio Engineering SAE in Bochum
  • „Umsonst ist nichts geschenkt – der Arzt im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft und Urheberrecht“ München beim Triple iii Hep C-Meeting
  • „Die Formulierung der Unterlassungserklärung 3. Teil und Gedanken zur Frage des Wegfalls der Wiederholungsgefahr“ Fortbildung für Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht in Hamburg
  • „Vertrags- und Lizenzrecht“ für Medienfachleute an der Hochschule Magdeburg-Stendal
  • „Lavieren in der juristischen Grauzone“ – über das Finden und Beantworten von Urheberrechtsverletzungen im Internet – Kunsthochschule Köln
  • „Rechtliche Fallstricke für Fotografen“- photokina Köln

Publikationen (Auswahl)

  • Deepfakes – eine Lücke im deutschen Recht betreffend den Fall Fernandes/Ulmen (tagesschau.de)
  • Ständige Beiträge zum Medienstrafrecht bei anwalt.de
  • Nackt-Deepfakes von Kindern: Was Eltern tun können (Bayrischer Rundfunk)
  • Gästelisten II: Jetzt kommen die Bußgelder Gastgewerbe-Magazin 30. September 2020 (Datenschutzrecht)
  • Upskirting und Downblousing, IPRB 2020, 143 . Der Aufsatz ist in die Bibliothek des Bundesgerichtshofes aufgenommen worden.
  • „Streitwertbemessung bei widerrechtlicher Fotonutzung – Ausverkauf der urheberrechtlichen Ansprüche von Fotografen?“, Kötz/Foroghi, IPRB 2014, 226-230