Werbung mit Umweltsiegeln wie GOTS - Abmahnung erhalten?
Werbung mit Umweltsiegeln wie GOTS
Mit dem wachsenden Bewusstsein für Nachhaltigkeit und ethische Produktionsbedingungen gewinnen Umweltsiegel und Zertifizierungszeichen zunehmend an Bedeutung für umweltbewusste Käufer. Ein prominentes Beispiel ist das GOTS-Label (Global Organic Textile Standard).Die korrekte Einhaltung dieses Standards und die entsprechende Kennzeichnung von Produkten können das Vertrauen Ihrer Kunden stärken und den Absatz fördern. Allerdings können Fehler bei der Verwendung solcher Kennzeichen und die Missachtung der strengen Nutzungsbedingungen erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Also Vorsicht bei der Verwendung von GOTS- und Umweltsiegeln.
Sie haben schon eine GOTS-Abmahnung oder eine Abmahnung wegen Werbung mit Umweltsiegeln wie GOTS erhalten?
Was ist der GOTS?
Der Global Organic Textile Standard (GOTS) ist nach eigenen Angaben international anerkannt als führender Standard für die Verarbeitung von Textilien aus biologischen Fasern. Entwickelt von einer unabhängigen Non-Profit-Organisation, berücksichtigt GOTS sowohl ökologische als auch soziale Kriterien entlang der gesamten textilen Lieferkette. Die Zertifizierung erfolgt durch unabhängige, transparente Prozesse, die die Einhaltung dieser hohen Standards sicherstellen. Je nach Erfüllung bestimmter Kriterien werden verschiedene „Güteklassen“ oder „Label-Grades“ vergeben.
GOTS-Marken
Um Produkte mit dem GOTS-Siegel zu versehen, ist eine Zertifizierung durch eine zugelassene Stelle erforderlich. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Prozesses erhalten Unternehmen die Erlaubnis, das GOTS-Logo zu verwenden und am GOTS-Programm teilzunehmen. Diese Erlaubnis ist stets an die Einhaltung der spezifischen Nutzungsbedingungen und die Gültigkeit der Zertifizierung gebunden.
Die GOTS-Kennzeichen sind rechtlich durch die Global Standard Gemeinnützige GmbH als deutsche und EU-Marken geschützt.
Verwendung von Umweltsiegeln und Marken
Wie bei allen eingetragenen Marken gilt auch bei Umweltsiegeln: Die Verwendung fremder Marken ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Markeninhabers zulässig. Insbesondere bei Umweltzeichen wie dem GOTS-Siegel müssen festgelegte Standards und Nutzungsbedingungen strikt eingehalten und deren Einhaltung dokumentiert werden. Andernfalls können rechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen drohen.
Vorsicht bei der Verwendung von GOTS- und Umweltsiegeln. Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Wenn Sie Ihre Produkte mit dem GOTS-Siegel kennzeichnen oder bewerben möchten, stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Produkte alle Anforderungen der GOTS-Nutzungsbedingungen erfüllen und eine gültige Zertifizierung vorliegt. Beachten Sie bitte, dass Hersteller und Großhändler (B2B) dem GOTS-Zertifizierungssystem angeschlossen sein müssen. Händler, die direkt an Endkunden (B2C) verkaufen, müssen, sofern sie nicht selbst zertifiziert sind, die GOTS-Lizenznummer und die Zertifizierungsstelle ihres Lieferanten angeben. Andernfalls riskieren Sie Abmahnungen, wie sie derzeit von der Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner ausgesprochen werden. Vorsicht bei der Verwendung von GOTS- und Umweltsiegeln.
Wir sind für Sie da
Haben Sie Fragen zur Verwendung von Umwelt-, Textil-, Bio-Siegeln oder Marken? Oder haben Sie eine GOTS-Abmahnung erhalten? Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jens Fusbahn.
Melden Sie sich gerne telefonisch (0211 828 5360) oder per Mail.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichem Rechtsschutz Jens Fusbahn berät als seit mehr als 25 Jahren Unternehmer und Unternehmen im Marken- und Wettbewerbsrecht.
RA Jens Fusbahn auch bei Anwalt.de diese wichtigen Hinweise zusammengestellt.