Visualisierungen urheberrechtlich geschützt!
AG Düsseldorf: Visualisierungen als lichtbildähnliche Werke urheberrechtlich geschützt!
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 12. März 2019 (Az. 13 C 134/18) entschieden: Visualisierungen sind urheberrechtlich geschützt! Das Urteil hilft Grafikern, die am Computer Bilder z.B. von Häusern oder Fahrzeugen erstellen. Entschieden wurde der Fall eines von der Kanzlei Kötz Fusbahn vertretenen Architekturbüros gegen eine Immobilienvermittlung. Dem Architekturbüro wurde Schadensersatz zugesprochen.
Hintergrund war die Planung eines Einfamilienhauses. Die Bauherrn erhielten zahlreiche qualitativ hochwertige Visualisierungen des geplanten Hauses. Visualisierungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht durch strahlende Energie geschaffen (wie Licht, das auf einen Film oder eine digitale Aufnahmevorrichtung strahlt), noch unbedingt etwas schon Vorhandenes abbilden. Als die Bauherrn das Haus verkauften, übergaben sie dem Makler die Bilder. Der zahlte jedoch nichts.
Das Gericht bediente sich im Urteil den Ausführungen der Klägerin. Danach komme es bei lichtbildähnlichen Werken weniger auf den Schaffensvorgang als auf das Schaffensergebnis an. Das Gericht stellt dabei auf die Wirkungsweise der Visualisierung auf den Betrachter ab. Vergleichbares gelte hinsichtlich des mittlerweile anerkannten Schutzes von Videospielen als filmähnliche Werke. Außerdem wurden die Bilder als Werke der bildenden Kunst anerkannt; für beide Fälle wurde vorliegend eine ausreichende Schöpfungshöhe gesehen.
Das Gericht stellt sich damit gegen etwa die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, das einen Schutz für 3D-Messestände nicht zuerkennen wollte – diese Entscheidung ist allerdings schon zehn Jahre alt (OLG Köln, Az. 6 U 183/08 – 3D-Messestände). Das OLG erkannte aber schon damals, dass es nicht auf die computergestützte Erstellung, sondern auf das Ergebnis ankommt. Bisher wurde vielfach argumentiert, dass Computergrafiken nicht automatisch urheberrechtlich geschützt sind, weil die Software bereits viele Gestaltungsmöglichkeiten vorgebe. So werde nicht unbedingt die urheberrechtlich notwendige Schöpfungshöhe erreicht wird.
Die Partner der Kanzlei Kötz Fusbahn in Düsseldorf sind Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht. Sprechen Sie uns an! (DK/DD)