Türkische Zeitung muss hohes Schmerzensgeld zahlen!
Mit einer am 13. April 2017 verkündeten Entscheidung verurteilte das Landgericht Wuppertal (Az.: 6 O 106/16) die in Frankfurt erscheinende türkische Zeitung „Sabah“ nicht nur zur Unterlassung mehrerer Äußerungen zu Lasten dreier Mandanten der Kanzlei Kötz Fusbahn, sondern auch zur Zahlung einer Geldentschädigung von 7.500,00 Euro – für jeden einzelnen der Kläger. Gegenstand des Rechtsstreits war unter anderem die Behauptung der Zeitung, dass die drei Kläger Mitglied einer terroristischen Vereinigung seien, die dem in den USA lebenden Prediger Gülen nahe stünden. Das Gericht gelangte jedoch zu der Auffassung, dass für eine solche Behauptung jedenfalls ein Mindestbestand an Beweistatsachen erforderlich gewesen wäre. Und auch dann wäre noch nicht gesagt, dass über die Kläger, die als Privatpersonen agieren, so geschrieben werden dürfe.
Der Vorwurf, so das Gericht, Anhänger einer Terroristenorganisation zu sein, stelle eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Vorliegend wurde die Persönlichkeitsrechtsverletzung noch dadurch bestärkt, dass die vermeintliche Terrororganisation, der die Kläger nahe stehen sollen, von vielen, vor allem türkischen bzw. türkischstämmigen Personen auch in Deutschland für den blutigen Putschversuch in der Türkei verantwortlich gemacht wird. Daher bestünde für die Kläger in besonderer Weise die Gefahr, wegen eines Terrorverdachts stark angefeindet zu werden.