Medienrechtliche Tagesveranstaltung
Am 6. September 2019 moderiert Rechtsanwalt Jens K. Fusbahn eine medienrechtliche Tagesveranstaltung „Forum Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ in Berlin. Durchgeführt wird die Veranstaltung von der AGEM Geistiges Eigentum & Medien im DAV und der FSM Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e.V.. Als Referenten werden Vertreter aus der Politik, der Anwaltschaft, der FSM und der Netzwerke Google und Facebook das Thema beleuchten.
Wie gehen Google, Facebook und Co mit Meldungen nach dem NetzDG um, wie viele Löschungsanträge sind erfolgreich, wie viele Anfragen bedürfen externer Fachleute? Wann nimmt die unter dem Dach der FSM angesiedelte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung ihr Arbeit auf?
Forum Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Eine gemeinsame Veranstaltung der AGEM und der FSM
10.00 – 10.15 Uhr
Begrüßung
10.15 – 11.00 Uhr
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – Regelungsnotwendigkeit und Regelungsintention
aus Sicht der Bundesregierung
Dr. Alexander Schäfer, Leiter des Referates V B 2, Verbraucherpolitik in der Informationsgesellschaft; Telekommunikations- und Medienrecht,
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
11.15 – 12.15 Uhr
Der Umgang mit (rechtswidrigen) Inhalten aus Sicht der Betreiber sozialer Netzwerke
Marie-Teresa Weber, Public Policy Manager, Facebook
Julie Wahrendorf, LL.M., Senior Legal Counsel, Syndikusrechtsanwältin, Google Germany GmbH
13.15 – 14.30 Uhr
Die rechtswidrigen Inhalte nach § 1 Abs. 3 NetzDG – Internet-Plattformen als Mittel zur Straftat und zur Meinungsäußerung
Dr.Christoph Buchert, Richter und ErsterPressesprecher Landgericht Stuttgart
Dr. IngoBott,Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter Karlsruher Institut für Technologie, Experte des Europarats für wirtschaftsstrafrechtliche Fragen
14.45 – 16.00 Uhr
Die Rolle der Regulierten Selbstregulierung – Ablauf der Prüfverfahren, Kompetenzen und Aufgaben der Prüferinnen und Prüfer
Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e.V.