08.09.2020

Sonne: Markenabmahnungen gegenüber Bäckereien

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Wer zur Bezeichnung eines Brots den Begriff „Sonne“ verwendet, der läuft Gefahr, Post von den Markenanwälten der Hofpfisterei aus München zu bekommen.

Im Chiemgau und im Süddeutschen Raum verschickt die Münchener Bäckerei mit dem markanten Namen „Ludwig Stocker Hofpfisterei“ derzeit wieder zahlreiche markenrechtliche Abmahnungen an Bäckereien.

Mit den Abmahnungen verbietet die Hofpisterei den Bäckereien, ihre  Brote unter Verwendung der Bezeichnung  „Sonne“ anzubieten. Die Hofpfisterei ist Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marken „Sonne“, „Pfister Sonne“, „Ur Sonne“, „Öko-Sonne“ und „Schwarze Sonne“. Abmahnungen dieser Art haben wir in gewissen Abständen seit gut 10 Jahren  beobachtet. Die Bäckereien, die solche Abmahnungen erhalten, sind oft völlig überrascht. Wir empfehlen, die Abmahnungen ernst zu nehmen und rechtlich prüfen zu lassen. Die richtige Reaktion kann oft viel Geld sparen.

Reichweite der Marke

Die teilweise seit vielen Jahren eingetragenen Marken der Hofpfisterei hatten jedenfalls zum Zeitpunkt der Eintragung aus Sicht des Deutschen Patent- und Markenamtes ausreichende Unterscheidungskraft. Sie waren zum Eintragungszeitpunkt nicht als bloß beschreibende Angabe zu verstehen.

Wie heute auf die Abmahnungen zu reagieren ist, muss von Einzelfall zu Einzelfall geprüft werden.

Oft gehen Markeninhaber von einem weiteren Schutzbereich der eigenen Marke aus, als dieser tatsächlich besteht.

Sorgfältige Auswahl von Marken und Kennzeichen

„Wer seinen Produkten „griffige“ oder wohlklingende Namen gibt, muss sicherstellen, dass er damit nicht die Marken- und Kennzeichenrechte von Mitbewerbern verletzt.“ erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Jens Fusbahn im Rahmen einer aktuellen Presseanfrage zu der aktuellen Serie von Abmahnungen. Die rechtzeitige anwaltliche Beratung, schon bei der Markenkreation und -entwicklung,  spart oft viel Geld und Ärger.

Nicht jede Verwendung des Begriffs „Sonne“ als Bestandteil der Bezeichnung eines Brotes kann untersagt werden.

Es lohnt sich also, jede Abmahnung genau zu prüfen. Dennoch sind auch die Anforderungen an die Löschung einer Marke sehr hoch. Mit einer zeitnahen Löschung der Marken der Hofpfisterei kann nicht gerechnet werden.

Wenn Sie neue Produktbezeichnungen rechtssicher auswählen wollen oder eine Abmahnung erhalten haben, sprechen Sie uns gerne an.

 


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