27.10.2020

Nackte Tatsachen: Was darf Werbung?

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„Ein frecher Spruch, ein wenig nackte Haut, ein bisschen Provokation: Werbung soll Aufmerksamkeit erregen. Doch was mancher Betrachter als geniale Marketingidee feiert, empfindet ein anderer möglicherweise als unpassend, sexistisch oder diskriminierend.“

Ist das zulässig?

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Deshalb wurde Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz interviewt – zum Recht der Werbung. Sex sells – das ist klar, aber was ist der rechtliche Rahmen? Lesen Sie mehr bei handwerk.com!


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11.11.2020

Trulla darf man sagen, meint das Bundesverfassungsgericht.

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13.10.2020

Eingangsbestätigung keine Vertragsannahme