27.10.2020
Nackte Tatsachen: Was darf Werbung?
„Ein frecher Spruch, ein wenig nackte Haut, ein bisschen Provokation: Werbung soll Aufmerksamkeit erregen. Doch was mancher Betrachter als geniale Marketingidee feiert, empfindet ein anderer möglicherweise als unpassend, sexistisch oder diskriminierend.“
Ist das zulässig?
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Deshalb wurde Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz interviewt – zum Recht der Werbung. Sex sells – das ist klar, aber was ist der rechtliche Rahmen? Lesen Sie mehr bei handwerk.com!