11.08.2024

Rechte an KI-generierten Inhalten. Kann ich KI-Inhalte lizensieren?

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Gibt es Rechte an mit KI generierten Inhalten? Kann ich KI-Inhalte lizenzieren?

Frei zugängliche KI-basierte Angebote wie allen voran ChatGPT, Dall-E und  Midjourney oder Stable Diffusion oder Nightcafé haben mittels sogenannter künstlicher Intelligenz erstellte Inhalte binnen kürzester Zeit zu einem Massenphänomen gemacht. Wir werden also immer wieder gefragt: Gibt es das: Rechte an mit KI generierten Inhalten? Kann ich KI-Inhalte lizenzieren?

Bisher: Texte und Bilder als geschützte Werke?

Sie erstellen im Handumdrehen  Texte jeder Länge und Komplexität, Präsentationen, Grafiken, fotorealistische Bilder und Filme. Das sind Arbeitsergebnisse, die bisher vom Menschen erschaffen wurden. Und diese sind bisher dem urheberrechtlichen Schutz zugänglich. Diese vom Menschen erschaffenen Inhalte können Sie also (bisher) auch kostenpflichtig lizenzieren. Und Sie können Dritten untersagen, diese ohne Einwilligung zu nutzen. Bisher können Sie also an den Ergebnissen solcher (eigener) Kreativleistungen Nutzungsrechte vergeben und damit Geld verdienen.

Und in der neuen KI-generierten Welt? Gibt es das: Rechte an mit KI generierten Inhalten? Kann ich KI-Inhalte lizenzieren?

Die Zukunftsfrage: Rechte an KI-Inhalten?

Was sagt das Urheberrecht:

Das Urheberrecht schützt als Werke nur „persönliche geistige Schöpfungen“, § 2 Abs. 2 UrhG. Der Schutz als Werk erfordert ein Mindestmaß an menschlicher Kreativität und Originalität, es besteht Einigkeit darüber, dass nur Schöpfungen eines menschlichen Urhebers solche Werke sein können.

Gibt es sie also: Rechte an KI-generierten Inhalten? Kann ich KI-Inhalte lizenzieren?

Nein! KI-generierte Inhalte, egal, ob es Texte, Grafiken, Bilder, Film oder Musikstücke sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt; Sie sind eben nicht (unmittelbar) durch einen Menschen geschaffen worden. Vielmehr sind sie das Ergebnis eines zwar durch den Menschen in Gang gesetzten, dass aber automatisiert ablaufenden Kreationsprozesses ohne menschliche Schöpfungsleistung.

Gibt es Rechte an KI-generierten Inhalten?

KI-Inhalte lizenzieren? Keine Rechte an KI-generierten Inhalten

Das Ergebnis mag überraschen: Auch wenn die Erzeugnisse der KI-Generatoren teilweise spektakulär sind, Bilder wie perfekte Fotos erscheinen, Texte schwierige Sachverhalte messerschart zusammenfassen. An den Arbeitsergebnissen der KI kann niemand (Schutz-) Rechte geltend machen, niemand kann diese durch eine Urheberkennzeichnung wirksam für sich in Anspruch nehmen und daher können diese als „gemeinfreier“ Content frei durch jedermann genutzt werden, auch im geschäftlichen Verkehr!

Gute Bilder erfordern gute Prompts

Tatsächlich können also ausgefeilt formulierte Prompts dem urheberrechtlichen Schutz zugänglich sein. Jeder, der schon einmal eine Bild-KI ausprobiert hat weiß, dass es nicht so einfach ist, durch die Anweisungen an die KI (sog. Prompts) ein Bild zu erzeugen, das den eigenen (Ziel-)Vorstellungen entspricht.

Diese Tatsache kann zugleich Ansatz dafür sein, sich die eigenen Leistungen bei der Erstellung von Prompts für einen Auftraggeber vertraglich vergüten zu lassen.

Dennoch bleibt das Problem: das Ergebnis der Arbeit bleibt schutzlos. Somit ist fraglich, wieviel ein Auftraggeber bereit sein wird zu zahlen für die KI-basierte Erstellung eines Bilds, das dann auch jeder Dritte nutzen kann.

Kann ich immer alles machen mit KI-Arbeitsergebnissen? Nutzungsbedingungen des KI-Anbieters und vertragliche Vereinbarungen

Zu beachten ist, dass Text- oder Bildgeneratoren praktisch immer den Einsatz fremder Large Langue Models für den Einsatz der generativen KI erfordern. Sie setzen also die KI auf Grundlage der vertraglich einbezogenen Nutzungsbedingungen dieser Anbieter ein. Die Anbieter dieser Tools können also in Ihren Nutzungsbedingungen vertragliche Rahmenbedingungen dafür schaffen, wie die erzeugten Inhalte genutzt werden dürfen. Rechtlich möglich ist durchaus eine (vertragliche) Beschränkung der Nutzung für nicht kommerzielle Zwecke. Prüfen Sie also vor der Nutzung von KI, was vertraglich vereinbart wird.

Wie können wir Sie unterstützen?

Rechtsanwalt Fusbahn: Rechte an KI-generierten Inhalten

Rechtsanwalt Jens Fusbahn,  Fachanwalt für Urheber und Medienrecht und Fachanwalt für Gewerblichem Rechtsschutz berät seit mehr als 25 Jahren Unternehmer und Unternehmen im Urheber- und Medienrecht und spricht zu diesen Rechtsgebieten auf Fachveranstaltungen, zu KI zuletzt auf dem DAT 2024.

 


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