06.07.2016

Achtung Pleite! App zulässig?
Dr. Daniel Kötz im Interview

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Eine neue App mit dem Namen Achtung Pleite ermöglicht es, per Fingerdruck zu sehen, ob über das Vermögen einer bestimmten Person oder eines Unternehmen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist. Aber nicht nur dass: Man kann Orte durchforsten oder nur einzelne Straßen. Die Adressdaten der Schuldner sind einsehbar. Klickt man dann auf Straße oder Wohnort eines Schulderns, sieht man sofort, wer dort ebenfalls von einem Insolvenzverfahren betroffen ist.

Doch – ist das zulässig? Hierzu gab Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz dem WDR ein Interview. Tenor: Die App dürfte wohl zulässig sein, soweit Unternehmen betroffen sind. Sämtliche Daten sind im Internet einsehbar. Soweit Privatpersonen, für die ein umfassende Persönlichkeitsrecht und das Datenschutzrecht gelten, betroffen sind, mag das aber ganz anders aussehen. Gerade weil nicht nur ein einzelner Name gesucht werden kann, etwa der eines möglichen Geschäftspartners, sondern über Ort und Straße auch unbeteiligte Dritte, sind diese Rechte betroffen, womit einiges für die Unzulässigkeit der App spricht. Erst recht ist das der Fall, wenn die Daten auch noch falsch, etwa veraltet, sind.

Die Kanzlei Kötz Fusbahn berät umfassend im Persönlichkeits- und Datenschutzrecht.

NACHTRAG vom 26. September 2016:  Das Amtsgericht Rockenhausen hat mit Urteil vom 15. September 2016 (Az. 2 C 341/16) hat die App für unzulässig erklärt. Die App stelle eine Art Pranger dar, die die Belange der Betroffenen nicht ausreichend schütze. Das war auch die hier im Interview geäußerte Auffassung.


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