12.05.2016

Natascha Kampusch wehrt sich gegen Veröffentlichungen

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Dr. Daniel Kötz im Interview des WDR zum Entführungsopfer Natascha Kampusch, die acht Jahre in einem Kellerverlies gefangen gehalten wurde. Sie wehrt sich gegen Teile aus einem Buch von Peter Reichard. Reichard ist Kripo-Beamter in Hamburg und hat ein umfassendes Buch – „Die ganze beschämende Wahrheit“ über den Fall geschrieben. Kampusch möchte erreichen, dass bestimmte Passagen aus Videos, die der Autor in seinem Werk nacherzählt, aus dem Werk gestrichen werden. Grundsätzlich hat sie ihr Einverständnis zum dem Buch gegeben. Das LG Köln wird den Verfügungsantrag – Stand: 12. Mai 2016 – voraussichtlich zurückweisen.

Relevant ist die Frage, ob Kampusch über den Epilog, in dem die Szenen nacherzählt werden, Bescheid wusste oder nicht. Hat sie zugestimmt, dürfte der Antrag aussichtslos sein. Wenn sie nur generell einer Buchveröffentlichung zugestimmt hat, ist abzuwägen: Wie schwer wiegt der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der jungen Frau? Wie sehr hat sie ihr Privatleben bereits selbst in die Öffentlichkeit getragen? Keine Rolle wird die Frage spielen, ob sie die ggf. erteilte Einwilligung zurückrufen kann, weil hierfür regelmäßig eine lange Zeit – mehrere Jahre – ins Land gehen müssen.

Das Persönlichkeitsrecht ist einer der Schwerpunkte der Kanzlei Kötz Fusbahn


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