06.06.2014
Kein Kaufvertrag bei berechtigter Angebotsrücknahme bei eBay
Ein von der Kanzlei Kötz Fusbahn vertretenes Online-Reisebüro obsiegte soeben vor dem AG Dillenurg (Urteil vom 3. Juni 2014, Az. 5 C 153/14) in einer eBay-Sache.
Das Reisebüro hatte versehentlich ein Angebot eingestellt, verfügte aber nicht über das angebotene Kontigent an Hotelzimmern über Silvester in Berlin. Daraufhin nahm das Unternehmen das Angebot wieder heraus – was dem Kläger nicht passte. Er bestand auf Erfüllung bzw. verlangte mit der Klage Schadensersatz für das anderweitig gebuchte, teurere Hotel. Das AG Dillenburg entschied gegen ihn; ein Kaufvertrag sei wegen der AGB von eBay nicht zustandegekommen. Das bedeutet vorliegend auch, dass es einer gesonderten Anfechtung der eigenen Erklärung (des Angebots) nicht bedarf. (DK)