Kundengewinnung und Newsletter: Gewinnspiele rechtsicher gestalten
Gewinnspiele und Teilnahmebedingungen rechtsicher gestalten
Gewinnspiele sind ein beliebtes Mittel, um Kunden zu werben, Kunden zu binden oder neue Newsletter-Abonnenten zu gewinnen. Doch Vorsicht! Ohne bestimmte Rechtstexte und Teilnahmebedingungen drohen Abmahnungen und vermeidbare Kosten. Wir helfen Ihnen, Gewinnspiele und Teilnahmebedingungen rechtsicher zu gestalten.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie ein Gewinnspiel veranstalten und Gewinnspiele und Teilnahmebedingungen rechtsicher gestalten wollen?
Wenn Sie ein Gewinnspiel veranstalten wollen, ist es wichtig, bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen beachten:
Kostenlos und ohne Geldeinsatz
Führen Sie das Gewinnspiel kostenlos und unentgeltlich durch und beachten Sie, dass kein Geldeinsatz verlangt werden darf, sonst veranstalten Sie ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel! Wenn Sie unerlaubte Glückspiele anbieten und veranstalten, drohen Ihnen neben der Untersagung Ordnungsgelder und Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (bei Gewerbsmäßigkeit bis zu fünf Jahren), § 284 StGB.
Gewinnspielinformationen bzw. Teilnahmebedingungen und Datenschutz
Ein Gewinnspiel will gut vorbereitet sein. Fehlen Ihrem Gewinnspiel ordnungsgemäße Teilnahmebedingungen oder sind diese fehlerhaft, drohen teure Abmahnungen. Erheben Sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels personenbezogene Daten und verstoßen gegen die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, drohen hohe Bußgelder und Schadensersatzforderungen der Teilnehmer.
Das Wichtigste für Ihre Teilnahmebedingungen:
Dies müssen Ihre Teilnahmebedingungen auf jeden Fall enthalten:
- Name/Firma und Anschrift des Veranstalters.
- klare Teilnahmebedingungen – Geben Sie an, welche Voraussetzungen die Teilnehmer erfüllen müssen, um am Gewinnspiel teilnehmen zu können (z.B. Altersgrenze, z.B. was muss der Teilnehmer tun, um gewinnen zu können).
- Beginn des Gewinnspiels – Es muss angegeben werden, wann das Gewinnspiels beginnt, es sei denn, das Gewinnspiel bereits mit der Ankündigung startet.
- Ende des Gewinnspiels – Das Ende des Gewinnspiels muss ebenfalls angegeben werden.
- Angaben zum Gewinn und zusätzlichen Kosten – Es muss immer angegeben werden, ob und welche Kosten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entstehen, wenn sie den Gewinn in Anspruch nehmen wollen (z.B. Abholkosten, Reisekosten, was müssen die Gewinner noch tun? etc.).
- Außerdem Empfehlenswert: Nehmen Sie auch eine Regelung auf, dass Sie das Gewinnspiel jederzeit beenden oder ändern können
Wohin passen die Teilnahmebedingungen?
Sowohl online, also auch offline, z.B. auf Teilnahmekarten, ist es oft schwierig, die durchaus längeren Teilnahmebedingungen, Pflichtangaben und Datenschutzhinweise im Blickfang oder auf einer Karte vollständig unterzubringen.In diesem Fall sollten Sie die wichtigsten Punkte im Blickfang und auf der Teilnahmekarten wiedergeben (Teilnahmezeitraum, Art des Gewinnspiels, z.B. Verlosung, etc.). Über einen Link können Sie dann auf die vollständigen Teilnahmebedingungen verweisen.
Kopplung an Newsletter oder Warenkauf zulässig?
Eine sogenannte Kopplung der Teilnahme an einem Gewinnspiel an den Erwerb von Waren oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen ist heute grundsätzlich zulässig (EuGH, 14.01.2010 – C-304/08). Allerdings darf die Kopplung nicht gegen die unternehmerische Sorgfalt verstoßen und es sind bestimmte Regeln zu beachten: Wir beraten Sie gerne.
Nach wie vor nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob die (beliebte) Koppelung der Teilnahme an einem Gewinnspiel mit der Anmeldung zu einem Newsletter zulässig ist.Inzwischen mehren sich die Stimmen, die von einer Zulässigkeit ausgehen. Wir beraten Sie gerne bei der korrekten Umsetzung oder auch bei der „umgekehrten Kopplung“, also dem Angebot des Gewinnspiels als „Zugabe“ für Newsletter-Abonnenten.
Bitte beachten Sie: Die Nutzung von Teilnehmerdaten für den Versand von Newslettern und Direktwerbung bedarf immer der informierten Einwilligung der EmpfängerDouble-Opt-In und Datenschutz
Und bitte denken Sie daran: Auch Newsletter an Teilnehmer eines Gewinnspiels sind nur dann zulässig, wenn die erteilte Einwilligung im Streitfall nachweisbar ist. Nutzen Sie also ein sorgfältig durchgeführtes und dokumentiertes Double-Opt-In-Verfahren. Auch hier erläutern wir Ihnen gerne die korrekte Umsetzung.
Fazit: Gewinnspiele rechtssicher gestalten!
Machen auch Sie über Gewinnspiele – erfolgreich und ohne unangenehme rechtliche Konsequenzen – neue Kunden auf Ihr Unternehmen und Ihre Produkte aufmerksam machen. Lassen Sie sich rechtzeitig über die zahlreichen rechtlichen Rahmenbedingungen und zu beachtenden Regeln beraten. Rechtsanwalt Jens Fusbahn berät seit vielen Jahren Unternehmer und Unternehmen im Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht.
Melden Sie sich gerne telefonisch (0211 828 5360) oder per Mail.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jens Fusbahn.
Rechtsanwalt Jens Fusbahn berät als Fachanwalt für Gewerblichem Rechtsschutz seit mehr als 25 Jahren Unternehmer und Unternehmen im Marken- und Wettbewerbsrecht.
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