19.01.2017

Einstweilige Verfügung gegen Sabah

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Für drei türkischstämmige Mandanten hat die Kanzlei Kötz Fusbahn erfolgreich eine Unterlassungsverfügung  gegen die Online-Zeitung Sabah erwirkt. Die Zeitung veröffentlichte einen Artikel, in dem die Mandanten als Mitglieder bzw. Anhänger der „FETÖ“, einer angeblichen Terrororganisation, bezeichnet wurden. Dabei wurden sie nicht nur namentlich genannt, in dem Artikel bediente man sich auch solcher Formulierungen wie etwa „Sie tränkten die Türkei in Blut“ oder „sie ermordeten 247 Personen“. Diese schwer rechtsverletzenden Äußerungen wollten die Mandanten nicht hinnehmen – zu Recht, wie das Landgericht Wuppertal nun entschied. Der Artikel enthalte eine pauschale Unterstellung über eine angeblich bestehende Verbindung zu einer vermeintlichen Terrororganisation ohne belastbare tatsächliche Grundlage und sei daher geeignet, die Antragsteller als Terroristen bzw. Terroristenfreunde verächtlich zu machen.

Ein wichtiges Ergebnis für die Mandanten der Kanzlei Kötz Fusbahn, ein Stück weit aber auch ein Zeichen für publizistische Sorgfaltspflichten, die umso höher anzusetzen sind, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird. (BF)

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