05.05.2021

Rechtsanwalt Fusbahn auf dem Deutschen Anwaltstag 2021

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Auch dieses Jahr moderiert Rechtsanwalt Jens Fusbahn die Veranstaltung der AGEM Geistiges Eigentum & Medien im DAV auf dem Deutschen Anwaltstag. Die Arbeitsgemeinschaft der Fachanwältinnen und Fachanwälte und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in den Bereichen Urheber- und Medienrecht und Gewerblicher Rechtsschutz lädt ein zu einer Fachveranstaltung zu den Schnittstellen des Presse- und Medienrechts mit dem Datenschutzrecht. Gemeinsam mit der Berliner Medienanwältin Dr. Yvonne Kleine fragt Rechtsanwalt Fusbahn  „Gibt es in der digitalen Welt einen Vorrang des Vergessens vor dem Erinnern?“

Die Rechtsprechung und der europäische Gesetzgeber haben ein „Recht auf Vergessen(werden)“ geschaffen, das heute in Art. 17 DSGVO geregelt ist. Dieses Recht soll den von Berichterstattung Betroffenen einen gewissen Schutz vor grenzenloser, dauerhafter und unkontrollierter Digitalisierung gewähren.

Dieses Recht auf Vergessen beschäftigt aktuell regelmäßig die Gerichte und war zuletzt Gegenstand zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen. In der Podiumsdiskussion der Arbeitsgemeinschaft Geistiges & Medien (AGEM) diskutieren Vertreter der Netzwerke und Verlage, der Rechtsprechung und der Anwaltschaft zum Thema „Neues vom Recht auf Vergessen(werden)“.

Die Veranstaltung findet statt am am Freitag, den 11. Juni 2021 – 11:00 bis 12.30 Uhr. Der DAT 2021 wird vollständig online durchgeführt: Anmeldungen unter: https://anwaltstag.de/de/anmeldung


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