10.01.2020

Verfügung aufgehoben mangels Zustellung!

News Image

Wettbewerbsrecht: einstweilige Verfügung aufgehoben – keine ordnungsgemäße Zustellung.

Eine von der Kanzlei Kötz Fusbahn vertretene eBay-Händlerin obsiegte vor dem Landgericht Aachen nach Widerspruch gegen eine von diesem erlassene einstweilige Verfügung. Begründung: die einstweilige Verfügung war nicht ordnungsgemäß zugestellt worden.

Der IDO Verband e.V. hatte die Mandantin der Kanzlei abgemahnt. Diese unterhält einen kleinen Webshop bei eBay. Die Ansprüche des Vereins wurden als unbegründet zurückgewiesen, vor allem, weil dem Verein nach Auffassung der Händlerin die Klagebefugnis fehlt. So hat etwa das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 6 U 58/18) eine Klage bereits mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Verein nicht über die für eine Abmahnung erforderliche Mitgliederzahl verfügt.

Das hielt den Verband nicht davon ab, bei dem Landgericht Aachen (Az.: 42 O 92/19) eine einstweilige Verfügung zu beantragen, die am 6. September 2019 auch erlassen wurde. Üblich ist, dass die Gerichte formulieren: „Die einstweilige Verfügung wird nur wirksam, wenn diese zusammen mit einer beglaubigten Kopie der Antragsschrift und Anlagen zugestellt wird.“ Das Besondere: die Zustellung einer einstweiligen Verfügung muss grundsätzlich durch den Antragsteller selbst, und das innerhalb eines Monats, erfolgen und wird nicht vom Gericht übernommen.

Dabei macht allerdings der Verein einen Fehler: der Antrag war nicht beglaubigt, also unterschrieben. Der bevollmächtigte Rechtsanwalt hatte den Verfügungsantrag mit dem sogenannten besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) eingereicht. Hier wird die Echtheit eines Dokumentes elektronisch garantiert und damit ohne Unterschrift. Bei der Weiterleitung des Beschlusses an die Händlerin hatte der Anwalt übersehen, dass diese Übermittlungsform nur zwischen Justizbeteiligten (Anwälte, Gerichte) wirkt und den Verfügungsantrag nicht erneut unterschrieben. Der Verein muss damit alle Verfahrenskosten tragen.

Mit Urteil vom 20. Dezember 2019 wurde der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Kanzlei Kötz Fusbahn.

Das Zivilprozessrecht insbesondere in den Bereichen Urheberrecht, Marken-und Wettbewerbsrecht ist einer der Schwerpunkte der Kanzlei Kötz Fusbahn, Düsseldorf. Bitte sprechen Sie uns an!

 


News Image
18.02.2020

Angemessene Vergütung für Fotografen und Bildautoren

News Image
03.12.2019

Fachanwaltsfortbildung mit Rechtsanwalt Fusbahn