Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht & Medienstrafrecht – Hilfe bei Hausdurchsuchung und Vorladung

Dr. Daniel Kötz ist Fachanwalt für Strafrecht

bundesweit · Düsseldorf · Hamburg · Schleswig-Holstein · bundesweit

Wenn gegen Sie ermittelt wird, kommt es auf die ersten Schritte an

Notfallnummer:
Anrufen – auch
per Whatsapp

Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht oder ein Ermittlungsverfahren wegen digitaler Inhalte trifft Betroffene plötzlich und mit erheblicher Wucht. Eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder die Sicherstellung von Handy und Laptop können innerhalb kürzester Zeit zu einer Situation führen, in der nicht nur ein Strafverfahren, sondern auch Beruf, Familie, Ruf und persönliche Stabilität unter Druck geraten.

Gerade in dieser Lage werden die schwerwiegendsten Fehler oft in den ersten 24 Stunden gemacht:

Wer vorschnell mit der Polizei spricht, eigene Erklärungen abgibt oder versucht, den Vorwurf selbst aus der Welt zu schaffen in der Annahme, man könne das alles erklären, verschlechtert die Ausgangslage. Entscheidend ist eine frühe, diskrete und strategisch geführte Verteidigung.

Ich vertrete Beschuldigte bundesweit in Ermittlungsverfahren mit Schwerpunkten in Düsseldorf, Hamburg, Elmshorn und Itzehoe in Strafprozessen, insbesondere im Sexualstrafrecht sowie in Verfahren mit Medien-, Internet- und Reputationsbezug.

 

Wann Sie mich kontaktieren sollten

Sofort dann, wenn auf Sie einer dieser Punkte zutrifft:

  • Vorladung als Beschuldigter
  • Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme des Handys oder PC
  • Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung
  • Vorwurf wegen Kinderpornografie oder Jugendpornografie
  • Strafbefehl, Anklage oder laufendes Ermittlungsverfahren

In diesen Situationen gilt IMMER:
Keine (gar keine!) Aussage. Erst Akteneinsicht. Dann Verteidigungsstrategie.

Schwerpunkt Sexualstrafrecht

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Verteidigung in sexualstrafrechtlichen Verfahren. Diese bearbeite ich bundesweit mit Schwerpunkten in NRW (Düsseldorf) und Schleswig-Holstein (Kiel, Itzehoe, Elmshorn)

Vorwürfe in diesem Bereich sind für Beschuldigte regelmäßig besonders belastend. Schon das Ermittlungsverfahren kann erhebliche Folgen haben — persönlich, familiär, beruflich und gesellschaftlich. Häufig steht nicht nur eine strafrechtliche Bewertung im Raum, sondern die gesamte persönliche und berufliche Existenz.

Ich verteidige Mandanten insbesondere bei Vorwürfen wegen:

  • Kinderpornographie
  • sexuellen Missbrauchs von Kindern
  • sexueller Nötigung und Vergewaltigung
  • Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

Gerade im Sexualstrafrecht entscheidet oft nicht der erste Vorwurf, sondern die genaue Analyse von Aussagen, Widersprüchen, Kommunikationsverläufen, digitalen Spuren und Ermittlungsakten.

 

Medienstrafrecht: Wenn Inhalte, Bilder oder Kommunikation zum Vorwurf werden

Sexualstrafrecht gibt es auch mit medienrechtlichem Bezug.

Dazu gehören insbesondere Vorwürfe rund um:

Bilder und Dateien

  • Kinderpornografie, Jugendpornografie und Pornografie
  • unbefugte Bildaufnahmen
  • Inhalte auf Smartphones, Computern und in Messenger-Diensten

Worte und Kommunikation

  • Beleidigung
  • Verleumdung
  • Vorwürfe im Zusammenhang mit sozialen Medien, Chatgruppen und Online-Äußerungen

Daten

  • Ausspähen von Daten
  • digitale Inhalte mit strafrechtlicher Relevanz

Gerade in solchen Verfahren wird strafrechtlich oft vorschnell eingeordnet, obwohl es auf technische, tatsächliche und kommunikative Details ankommt. Nicht das Schlagwort entscheidet, sondern der konkrete Sachverhalt. Hier kenne ich mich aus.

 

Service: Wenn das Strafverfahren die Familie erschüttert

Ein strafrechtlicher Vorwurf bleibt oft nicht auf das Ermittlungsverfahren beschränkt.

In bestimmten Konstellationen entstehen zugleich Konflikte mit dem Jugendamt oder familienrechtliche Auseinandersetzungen, etwa bei:

  • Umgangsbeschränkungen in Bezug auf die eigenen Kinder
  • Wohnungswegweisungen
  • Maßnahmen des Jugendamts im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen

Ich bin hochspezialisiert auf die existentielle Kombination von strafrechtlichem Vorwurf mit familiären Folgen durch das Eingreifen des Jugendamtes.

Hier vertrete ich die Eltern ausschließlich gemeinsam und nie gegeneinander gegenüber dem Jugendamt.

 

Strafverteidigung mit Blick auf Reputation und Öffentlichkeit

Ergänzend zur Strafverteidigung berate ich im Medienrecht, Persönlichkeitsrecht und Äußerungsrecht, insbesondere wenn es darum geht, zusätzliche Schäden durch Veröffentlichungen, Online-Inhalte oder rufschädigende Darstellungen zu begrenzen. Gerade bei sensiblen Vorwürfen kann diese Verbindung von Strafverteidigung und Reputationsschutz ein wesentlicher Vorteil sein.

 

Erfahrung und Hintergrund

Ich bin seit über 30 Jahren als Rechtsanwalt tätig.

Neben meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht bin ich Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich bin Lehrbeauftragter an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, veröffentliche regelmäßig Beiträge zum Straf- und Medienrecht und werde von Medien immer wieder zu Spezialfragen als juristischer Ansprechpartner hinzugezogen.

 

 

Bundesweite Vertretung und vertrauliche Kontaktaufnahme

Ich vertrete Mandanten bundesweit und berate insbesondere in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein.

Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten die ersten Schritte nicht dem Zufall überlassen bleiben. Nutzen Sie jederzeit Telefon, E-Mail oder WhatsApp und sprechen mich an. 

Fremdsprachen

  • Englisch
  • Norwegisch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein RAV
  • Strafverteidigervereinigung NRW
  • First Amendment Lawyers Association FALA einziges europäisches Mitglied)
  • Deutsche Gesellschaft für Photographie e.V. DGPh 2-jährige Vorstandstätigkeit in der Sektion Kunst, Markt und Recht, Mitglied des Beirats)
  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Düsseldorfer Anwaltverein

Vorträge (Auswahl)

  • Kunst, Macht und Markt – Podiumsdikussion Oktober 2024
  • „Medienrecht“ als Lehrbeauftragter der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg regelmäßig seit 2017
  • „Vertragsrecht und Urheberrecht“ seit 2010 an der School of Audio Engineering SAE in Bochum
  • „Presse- und Urheberrecht“ für Crossmedia-Studenten seit 2012 an der School of Audio Engineering SAE in Bochum
  • „Umsonst ist nichts geschenkt – der Arzt im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft und Urheberrecht“ München beim Triple iii Hep C-Meeting
  • „Die Formulierung der Unterlassungserklärung 3. Teil und Gedanken zur Frage des Wegfalls der Wiederholungsgefahr“ Fortbildung für Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht in Hamburg
  • „Vertrags- und Lizenzrecht“ für Medienfachleute an der Hochschule Magdeburg-Stendal
  • „Lavieren in der juristischen Grauzone“ – über das Finden und Beantworten von Urheberrechtsverletzungen im Internet – Kunsthochschule Köln
  • „Rechtliche Fallstricke für Fotografen“- photokina Köln

Publikationen (Auswahl)

  • Deepfakes – eine Lücke im deutschen Recht betreffend den Fall Fernandes/Ulmen (tagesschau.de)
  • Ständige Beiträge zum Medienstrafrecht bei anwalt.de
  • Nackt-Deepfakes von Kindern: Was Eltern tun können (Bayrischer Rundfunk)
  • Gästelisten II: Jetzt kommen die Bußgelder Gastgewerbe-Magazin 30. September 2020 (Datenschutzrecht)
  • Upskirting und Downblousing, IPRB 2020, 143 . Der Aufsatz ist in die Bibliothek des Bundesgerichtshofes aufgenommen worden.
  • „Streitwertbemessung bei widerrechtlicher Fotonutzung – Ausverkauf der urheberrechtlichen Ansprüche von Fotografen?“, Kötz/Foroghi, IPRB 2014, 226-230