Dr. Daniel Kötz – Strafverteidiger im Medienstrafrecht

Seit fast 30 Jahren als Rechtsanwalt tätig.

Er hat die Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht abgeschlossen und ist außerdem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz der ersten Stunde. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein kümmert er sich ebenfalls um das Strafrecht.

Besonders spezialisiert ist er neben dem Bildnis-, Persönlichkeits- und Urheberrecht auf das dazugehörige Medienstrafrecht.

Das Medienstrafrecht befasst sich mit allen Delikten

  • rund um Bilder und andere Inhalte, vor allem im Internet (Pornographie, Kinderpornographie und Jugendpornographie, aber auch WhatsApp-Sticker in Chatgruppen, sog. volksverhetzende Inhalte);
  • rund um die sexuelle Selbstbestimmung, z.B. Cybergrooming, sexueller Mißbrauch, Vergewaltigung, aber auch Nachstellung, unbefugte Herstellung von Bildaufnahmen, Upskirting u.a., zusammen also das gesamte Sexualstrafrecht,
  • rund um Worte und Äußerungen, z.B. Beleidigung, Verleumdung, sog. Volksverhetzung in WhatsApp-Gruppen und sozialen Medien;
  • rund um Daten, z.B. Datenausspähung, und auch alle Delikte

Die entsprechenden Vorschriften finden sich vor allem im Strafgesetzbuch, nämlich u.a. in den §§ 174 – 204 StGB.

In Einzelfällen ist Rechtsanwalt Kötz als Pflichtverteidiger tätig.

Hervorzuheben ist außerdem seine Tätigkeit als Beistand für Eltern gegen das Jugendamt, auch vor den Familiengerichten, bei strafrechtlich begründeten Wegweisungen und angedrohten Inobhutnahmen von Kindern.

Dr. Kötz ist zudem zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®). Als Lehrbeauftragter für Medienrecht gibt er sein Wissen u.a. an der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg  weiter. Dr. Kötz veröffentlicht regelmäßig Beiträge zum Urheberrecht speziell für Fotografen und verfasst Fachbeiträge zum Thema Bildnis- und Persönlichkeitsrecht in einschlägigen Zeitschriften. Als kompetenter Gesprächspartner der Medien wird Dr. Kötz regelmäßig zu Spezialthemen des Medien- und Datenschutzrechts interviewt und zitiert.

Er ist Buchautor (Fotografie und Recht, Honorare und Recht für Models) und Verfasser zahlreicher strafrechtlicher Artikel zu vielen Themen des Strafrechts. Diese werden überwiegend bei anwalt.de veröffentlicht.

2001 gründete Dr. Kötz die Kanzlei Kötz mit den Schwerpunkten Medien- und Wettbewerbsrecht; davor war er bereits in einer namhaften Hamburger Sozietät und einer führenden Kanzlei des gewerblichen Rechtsschutzes in Düsseldorf tätig. Neben dem Urheber- und Medienrecht, dem Wettbewerbs- und Markenrecht liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit nunmehr auf der proaktiven Strafverteidigung. Diese hat vor allem die Vermeidung der Haupverhandlung zum Ziel. Das geschieht durch frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Ermittlungsbehörden und Überzeugungsarbeit durch vertiefende Schriftsätze.

Mitteilung:

Seit dem 1. Juli 2024 verfügt die Kanzlei Kötz Fusbahn über eine Zweigstelle in Kollmar bei Glückstadt. Rechtsanwalt Dr. Kötz steht Ihnen damit bundesweit zur Verfügung, mit besonderem Fokus auf die Regionen Elmshorn, Itzehoe und Heide.

 

 

Rechtsanwalt seit 1996

Fremdsprachen

  • Englisch
  • Norwegisch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)
  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
  • First Amendment Lawyers Association (FALA; einziges europäisches Mitglied)
  • Deutsche Gesellschaft für Photographie e.V. (DGPh; 2-jährige Vorstandstätigkeit in der Sektion Kunst, Markt und Recht, Mitglied des Beirats)
  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Düsseldorfer Anwaltverein

Vorträge (Auswahl)

  • „Medienrecht“ als Lehrbeauftragter der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg regelmäßig seit 2017
  • „Vertragsrecht und Urheberrecht“ seit 2010 an der School of Audio Engineering SAE in Bochum
  • „Presse- und Urheberrecht“ für Crossmedia-Studenten seit 2012 an der School of Audio Engineering SAE in Bochum
  • „Vertrags- und Lizenzrecht – Teil 2“ für Medienfachleute am 19. und 20. Juni 2015 Hochschule Magdeburg-Stendal
  • „Umsonst ist nichts geschenkt – der Arzt im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft und Urheberrecht“ am 12. Juni 2015 in München beim Triple iii Hep C-Meeting
  • „Die Formulierung der Unterlassungserklärung 3. Teil und Gedanken zur Frage des Wegfalls der Wiederholungsgefahr“ Fortbildung für Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht in Hamburg
  • „Vertrags- und Lizenzrecht – Teil 2“ für Medienfachleute am 24. und 25. April 2015 an der Hochschule Magdeburg-Stendal
  • „Lavieren in der juristischen Grauzone“ – über das Finden und Beantworten von Urheberrechtsverletzungen im Internet am 5. Dezember 2014 in der Kunsthochschule Köln
  • „Rechtliche Fallstricke für Fotografen“, am 16. September 2014 auf der photokina Köln

Publikationen (Auswahl)

  • Ständige Beiträge zum Medienstrafrecht bei anwalt.de
  • Gästelisten II: Jetzt kommen die Bußgelder Gastgewerbe-Magazin 30. September 2020 (Datenschutzrecht)
  • Upskirting und Downblousing, IPRB 2020, 143 . Der Aufsatz ist in die Bibliothek des Bundesgerichtshofes aufgenommen worden.
  • „Streitwertbemessung bei widerrechtlicher Fotonutzung – Ausverkauf der urheberrechtlichen Ansprüche von Fotografen?“, Kötz/Foroghi, IPRB 2014, 226-230