21.12.2015

Vorsicht bei Werbung in E-Mail-Signatur

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Wie der BGH am 15. Dezember 2015 entschieden hat, stellt eine per Auto-Responder, also als  automatisierte Antwortmail verschickte E-Mail mit werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinenen Persönlichkeitsrechts des Empfängers dar, jedenfalls dann, wenn dieser zuvor ausdrücklich der Zusendung vom Werbung widersprochen hat.

Die Entscheidungsgründe des BGH Urteils sind noch nicht veröffentlicht. Aus diesen wird zu entnehmen sein, ob der BGH auch die erstmalige Versendung der Mailabsender mit Werbezeile – also die Versendung vor einem ausdrücklichen Widerspruch des Empfängers – für unzulässig erklärt. Dies wird vermutet.

Sie sollten also Ihre Mail-Standards dringend überprüfen. Wir unterstützen Sie gerne.


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