02.11.2015

Snapchat greift nach Bildern seiner Nutzer - illegal!

News Image

Der Messaging-Dienst Snapchat hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 28. Oktober 2015 geändert. Hierüber berichtet die Tageszeitung Die Welt.

Tatsächlich lässt sich der Dienst neuerdings in seinen ausschließlich auf Englisch verfügbaren AGB unter 2. eine weltweite, zeitlich unbefristete, übertragbare und kostenlose Lizenz an allen Inhalten einräumen, die von den Nutzern generiert werden. Die Daten will man nutzen, um die Dienste zu entwickeln zu bewerben und zu verbessern. Doch das ist nicht alles: außerdem will der Dienst Namen, Bildnisse und Stimmen des Nutzers verwenden dürfen. Damit erledigt sich der Dienst selbst – denn gerade weil die Inhalte 10 Sekunden nach dem Aufruf verschwanden, wurde er gern genutzt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind offensichtlich rechtswidrig, und zwar aus zahlreichen Gründen. Nicht nur haben an im Inland gerichtete AGB auf Deutsch zur Verfügung gestellt zu werden (vgl. LG Berlin, Az. 15 O 44/13), die AGB gehen inhaltlich auch viel zu weit. Die Klausel ist deshalb überraschend gemäß § 305c BGB; denn selbst wenn der Nutzer damit rechnet, dass Fotografien irgendwie gespeichert werden müssen, um den Dienst überhaupt zu ermöglichen, so muss der Nutzer doch nicht damit rechnen, dass der Anbieter der Software nun auf einmal vermeint, mit diesen Inhalten machen zu können, was er will. Da der Dienst offenbar insbesondere von Jugendlichen auch für die Übersendung sehr privater Bilder verwendet wird, stellt sich darüber hinaus die Frage, ob der Dienst ernsthaft meint, Nutzungsrechte an Aktbildern von Jugendlichen zu erwerben. Selbst wenn er diese nicht einsetzen kann und will, kommt eine Nutzungsrechtsübertragung nicht in Betracht. Das alles gilt noch unabhängig von der Frage, ob Kinder und Jugendliche überhaupt insoweit einwilligen können – was nicht der Fall ist.

Bei der weiteren Verwendung des Dienstes ist also Vorsicht, jedenfalls aber Zurückhaltung, geboten. Denn auch das beste Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nichts gegen die normative Kraft des Faktischen ausrichten; will heißen: wenn der Dienst mit den Bildern tut, was er will, kann man dagegen jedenfalls dann schlecht angehen, wenn man von der Nutzung gar nichts mitbekommt oder diese im Ausland stattfindet.


News Image
23.11.2015

Mehr Geld für Journalisten für Bild und Text

News Image
30.10.2015

Pflichten für Anbieter von Webseiten: Cyber-Angriffe