15.03.2018
Weiterer Fachanwaltstitel
Rechtsanwalt Fusbahn ist seit vielen Jahren mit besonderem Schwerpunkt im Marken- und Wettbewerbsrecht tätig. Nun hat ihm die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf auch die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu führen. Seit 2006 ist Rechtsanwalt Fusbahn schon Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Die Partner der Kanzlei Kötz Fusbahn Rechtsanwälte Dr. Daniel Kötz und Jens Fusbahn gehörten zu den ersten drei Rechtsanwälten im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, denen nach Einführung der entsprechenden Fachanwaltsbezeichnung die Befugnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt Urheber- und Medienrecht verliehen worden ist.