16.06.2015

NEUES vom "Recht auf Vergessenwerden":

News Image

In der am Freitag den 12. Juni 2015 von Rechtsanwalt Fusbahn co-moderierten Veranstaltung der AGEM Geistiges Eigentum & Medien auf dem 66. Deutschen Anwaltstag in Hamburg bestätigte der Leiter Recht von Google Germany in seinem Vortrag zu den Google-Meldeverfahren für rechtsverletzende Inhalte:

Inhalte, die Google als „Berichterstattung über berufliches Fehlverhalten“ einordnet werden, werden praktisch nicht gelöscht. Auch wenn es um Vorgänge geht die z.B. 20 Jahre zurückliegen: Google sieht dann ein fortbestehendes Interesse der breiten Öffentlichkeit.

Geht Google damit nicht zu weit? Kann das richtig sein?
Der EuGH hatte in seiner Google-Spain Entscheidung von einem Überwiegen der Persönlichkeitsinteressen der betroffenen Person gegenüber den Interessen des Suchmaschinenbetreibers und dem Interesse der breiten Öffentlichkeit an einer leichten Auffindbarkeit der Inhalte gesprochen und nur dann eine Ausnahme vorgesehen, wenn der betroffenen Person eine besondere Rolle im öffentlichen Leben zukommt.

Wir meinen, Google beachtet damit nicht die klaren Vorgaben des EuGH!


News Image
17.06.2015

Persönlichkeitsrecht erfolgreich durchgesetzt.

News Image
24.11.2014

Wettbewerbsrecht:
Mikado-Sticks