22.06.2015
Unzulässige Berichterstattung unter Namensnennung
Ein Mandant der KANZLEI KÖTZ FUSBAHN meldet sich in einer Einwohnerfragestunde seiner örtlichen Verwaltung und beklagt immer unsicherere Zustände in seiner Nachbarschaft und macht die Verwaltung darauf aufmerksam, dass sich viele Anwohner zu Hause unwohl und verängstigt fühlen.
Einige Tage später findet er einen Bericht in einer großen Tageszeitung, in dem sein Name und seine Anschrift genannt werden.
Wir haben die Unterlassungsansprüche unseres Mandanten schnell und effektiv durchgesetzt. Die Zeitung hat den Vorfall bedauert.