Markenrecht: Jeansstreit vorläufig beendet
Im Rechtsstreit um Jeans-Plagiate unterlag das Braunschweiger Modeunternehmen New Yorker vor dem Oberlandesgericht Hamburg.
Die Jeans-Herstellerin Levi Strauss war gegen das deutsche Unternehmen vorgegangen, weil es Levi´s-Jeanshosen kopieren soll, insbesondere die als charakteristische „Adlerschwinge“ bekannte Ziernaht auf den Hosentaschen der Jeans. Das OLG Hamburg untersagte New Yorker bestimmte Jeansmodelle zu verkaufen und verurteilte das Unternehmen zu Schadensersatz. Zur Bestimmung des Schadensersatzes ist das Unternehmen nun verpflichtet, seine Umsätze offenzulegen. Levi Strauss verlangt € 50,00 Schadensersatz pro verkaufter Hose. Da das OLG die Revision nicht zugelassen hat, bleibt New Yorker nur noch die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH. (BF)
Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/hanseatisches-olg-urteil-3-u-96-12-levis-new-yorker/