20.06.2017

Kennen Sie Ihre gewerblichen Schutzrechte?

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Kennen Sie Ihr marken- und designrechtliches Portfolio? Wissen Sie, wem Sie an Ihren Rechten Lizenzen eingeräumt haben? Oder nutzen Sie urheberrechtlich geschützte Inhalte – Bilder, Texte, Computerprogramme – und haben alle Lizenzverträge im Blick, einschließlich etwaiger Laufzeiten? Viele Unternehmen – größere wie kleinere – haben über die Jahre mehrere, teilweise zahlreiche Marken angemeldet. Durch Vertreterwechsel ist die Übersicht verloren gegangen und alles „,müsste mal aufgearbeitet“ werden.

Und das ist wichtig, denn Schutzrechte wie etwa Marken oder Designs (früher: Warenzeichen) können gelöscht werden, wenn sie nicht benutzt werden (Marken). Oder wenn die Verlängerungsgebühren nicht gezahlt werden (Marken, Designs). So verliert man Rechte, weil Fristen übersehen werden. Hat sich gar die Firmenanschrift geändert, erhält man u.U. auch keine Nachrichten des Markenamtes mehr. Im Markenrecht gibt es viele Stolpersteine.

Kürzlich bearbeiteten wir das Portfolio eines Markenartiklers (B2B) und durften dabei auch schmunzeln: Gestaltungen, die 1956 beim Amtsgericht Bochum eingetragen wurden, sind heute natürlich nicht mehr geschützt. Oder doch? Denn durch die bekannte Geburtstagszug-Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2014 kann sich die Rechtslage geändert haben: In – seltenen – Fällen kommt ein Schutz auch nach dem Urheberrecht in Betracht. Das aber ist im Einzelfall zu prüfen.

In einem anderen von uns bearbeiten Fall griff ein französischer Markeninhaber aus einer sog. IR-Marke an: unsere Mandanten würden eine ähnliche Marke verwechslungsfähig verwenden. Das ist nach unserer Auffassung nicht der Fall – und brachte dem Inhaber der International registrierten Marke nun ein Löschungsverfahren ein. Der Inhaber hat übersehen, dass er seine Marke seit weit über fünf Jahren selber gar nicht mehr nutzt.

Sprechen Sie uns für eine Schutzrechts-Due-Diligence an.

Das Bild oben zeigt einen Beglaubigungsvermerk aus dem Geschmacksmusterregister des Amtsgerichts Bochum aus dem Jahr 1956. Heute werden alle Designs natürlich beim Deutschen Patent- und Markenamt gebündelt zugänglich gemacht. (DK)


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