02.10.2017

Wort/Bild-Marke "Le Corbusier" teilweise gelöscht!

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Die Wort/Bild-Marke LE CORBUSIER, die auf den gleichnamigen Architekten und Gestalter zurückgeht, ist für Deutschland vom Deutschen Patent- und Markenamt teilweise gelöscht worden. Sie besteht seit 1987, seit 2010 mit Schutz auch für Deutschland.

Eine Mandantin der Kanzlei Kötz Fusbahn plant die Errichtung eines Wohngebietes mit vier architektonisch eigenständigen Quartieren am Rhein, wobei die Erwerber der Grundstücke gehalten sind, ihre Häuser in jeweils bestimmten Stilrichtungen, auch dem Bauhaus-Stil zu errichten. Entsprechend trägt ein Viertel „Corbusier“ im Namen.

Der weltberühmte Architekt, Gestalter und Bildhauer Charles-Édouard Jeanneret-Gris, besser bekannt als Le Corbusier, ist bereits 1965 verstorben. Trotzdem bekam das Unternehmen Post von der französischen Markeninhaberin mit der Aufforderung, die eigene Marke nicht zu verwenden und das Quartier nicht so zu benennen mit der Begründung, das Unternehmen verstoße gegen Markenrechte und man hänge sich an den guten Ruf des Namensgebers an. Nachdem die Markeninhaberin zunächst selbst tätig wurde, bediente sie sich später eines deutschen Rechtsbeistands.

Diesseits wurde der Markeninhaberin auch mitgeteilt, dass es sich um eine Hommage handele, die auf eine historische Persönlichkeit hinweise. Und: Markenrechte würden nicht verletzt, weil sich die Marke von der oben wiedergegebenen deutlich unterscheide, vor allem aber werde die eigene Marke von der französischen Markeninhaberin überhaupt nicht benutzt. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Das begründete die Unsicherheit, ob die Markeninhaberin – ggf. nach Jahren – erneut Ansprüche geltend macht, weshalb ein Löschungsantrag ausgebracht wurde. Der Löschungsantrag betreffend die Klassen 37 und 42 u.a. für Dienstleistungen eines Architekten beim DPMA war jetzt erfolgreich. (Az.: IR 516 037 – SB 95/17 – Lösch).

Der Löschungsantrag war gestützt auf die fehlende Benutzung der Marke. Natürlich können Marken geschützt werden, bevor der Inhaber das Produkt oder die Dienstleistung anbietet. Allerdings kann eine Marke, die fünf Jahre oder länger nicht benutzt wird, von jedermann mit dem Löschungsantrag angegangen werden. Dann steht der Begriff der Allgemeinheit wieder zur Verfügung – oder kann von jemandem, die Marke verwenden will, registriert werden. Das Markenrecht ist einer der Themenschwerpunkte der Kanzlei Kötz Fusbahn. Sprechen Sie uns gerne an.


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