24.06.2015

Der Künstler und sein Name - der Künstlername

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Wie funktioniert das eigentlich mit dem Künstlernamen? Der Düsseldorfer Fußballspieler Andreas Lambertz ließ sich seinen bekannten Spitznamen „Lumpi“ in den Personalausweis eintragen, was dem „Express“ am 24. Juni 2015 gar eine Titelzeile wert war.

Das Namensrecht ist zunächst im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt: § 12 BGB ist ein Abwehrrecht gegen Beeinträchtigungen des eigenen Namens: „Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.“ Und der Künstlername? Der entsteht zunächst einmal durch Nutzung – das gilt für „Lumpi“ ebenso wie für „Schweini“, um beim Fußball zu bleiben. Man kann ihn sich dann auch in den Personalausweis eintragen lassen, §§ 5 Abs. 2, 9 Abs. 3 PAuswG.

Zwar sind die Behörden eher zurückhaltend, was den Eintrag eines Künstlernamens betrifft, aber – es geht und ist gar nicht so teuer. Sprechen Sie uns an.


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