17.06.2015
Persönlichkeitsrecht erfolgreich durchgesetzt.
Der Online-Dienst einer großen Wochenzeitung berichtet in einem aktuellen Artikel unter Namensnennung über die etwa 8 Jahre zurückliegende Verfehlung eines Mandanten der KANZLEI KÖTZ FUSBAHN. Dies will der Betroffene mit Blick auf die Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die durch nichts gerechtfertigte erneute Breitenwirkung der Veröffentlichung und deren stigmatisierenden Wirkung nicht hinnehmen. Die KANZLEI KÖTZ FUSBAHN hat jetzt die Unterlassungsansprüche des Mandanten erfolgreich in einem beim Landgericht und Oberlandesgericht Köln durchgeführten Verfahren durchgesetzt. Dem Online-Dienst ist die beanstandete, identifizierende Berichterstattung unter Namensnennung verboten worden.