30.08.2016

Illegale Hasskommentare bei Facebook & Co.

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Hassen darf jeder – das muss klar sein. Allerdings können Hasskommentare in sozialen Netzwerken in das Persönlichkeitsrecht einzelner Personen eingreifen. Die EU-Kommission hat sich zwar auf einen Verhaltenskodex mit den Internetriesen Facebook, Twitter, Microsoft und Google verständigt, in dem es darum geht schneller gegen Hasskommentare im Internet vorzugehen. Nun sollen stichhaltige Anträge auf Entfernung illegaler Hasskommentare innerhalb von 24 Stunden geprüft und ggf. auch ausgeführt werden. Aber das betrifft nur gegen Gruppen gerichtete Kommentare.

Der Verhaltenskodex ist ein Versuch der EU-Kommission auf die zunehmende Zahl der Fälle zu reagieren, in denen u.a. Rassisten versuchen mit Gewalt und Hass vor allem junge Leute zu radikalisieren. Die Firmen sagen weiterhin zu, klare und wirksame Verfahren sowie eigene Überprüfungsteams für Beschwerden und Hetze im Internet einzurichten. Von Staatssekretär Gerd Billen, der die Task Force zu Hasskommentaren im Bundesjustizministerium leitet, wird dieser Schritt auf europäischer Ebene begrüßt. Jedoch bemängelt er, dass diese Regelungen nicht weit genug gehen würden. In Deutschland habe man schon weiterreichende Vereinbarungen getroffen. Er sehe es in diesem Zusammenhang als problematisch an, dass Facebook bisher nur eine verhaltende Umsetzung der Regelungen an den Tag gelegt habe, welches dann durch weniger deutliche Regelungen nicht besser werden würde.

Gemeint sind damit vor allem allgemein zu Hass aufstachelnde Äußerungen – nicht erfasst sind Äußerungen, die einzelne Nutzer persönlich treffen. Dagegen muss man weiterhin auch selbst vorgehen. Sprechen Sie uns hierzu an, denn das ist unser Fachgebiet.


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