10.02.2021

Frida Kahlo: Markenabmahnung gegenüber Onlineshops

Onlinehändler, die ihre Produkte mit einem Aufdruck von Frida Kahlo versehen oder mit dem Begriff Frida oder Frida Kahlo bewerben, laufen Gefahr eine Markenabmahnung zu erhalten.

Frida Kahlo war eine mexikanische Malerin. Für die Selbstportraits mit Blumen im geflochtenen Haar und den für sie typischen zusammengewachsenen Augenbrauen, ist sie auch bei uns nicht unbekannt. Häufig finden sich diese Portraits auf unterschiedlichen Lifestyle-Produkten, zum Beispiel als Motiv auf T-Shirts. Von den Abmahnung sind häufig Händler von Textilprodukten, Taschen oder Accessoires betroffen. Denn die Frida Kahlo Corporation aus Panama ist Inhaberin einer Vielzahl von Marken (u.a. hält sie die EU-Marken „Frida Kahlo“ und „Frida“) und lässt Benutzungen dieser Begriffe abmahnen.

Hohe Gegenstandswerte

Mit den markenrechtlichen Abmahnungen werden die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft über Verkäufe sowie Zahlung von Schadensersatz und entstandener Rechtsanwaltskosten gefordert. Für die Berechnung der Anwaltskosten wird regelmäßig ein hoher Gegenstandswert (€ 250.000,00) angesetzt. Die vorformulierte Unterlassungserklärung beinhaltet außerdem die Verpflichtung, die betroffenen Waren zu vernichten.

Händler, die solche Markenabmahnungen erhalten, sind oft völlig überrascht. Wir empfehlen, die Abmahnungen ernst zu nehmen und rechtlich prüfen zu lassen. Die richtige Reaktion kann oft viel Geld sparen.

Ist jede Verwendung eine Markenverletzung?

Der Abmahnung liegt meist die Behauptung zugrunde, dass die durch den Händler verwendeten Zeichen (z.B. „Frida“) markenmäßig als Produktbezeichnung für identische Waren, für die die Marke Schutz genieße, genutzt würden. Es soll Verwechslungsgefahr im Sinne des Markengesetzes vorliegen.

Voraussetzung einer Markenrechtsverletzung ist immer eine markenmäßige Benutzung des geschützten Zeichens. Dies ist der Fall, wenn die Hauptfunktion der Marke, den Verbrauchern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, beeinträchtigt ist.

Ob die Bezeichnung in Verkaufsangeboten in Katalogen oder im Internet als Herkunftshinweis erkannt wird, ist im Einzelfall genau zu untersuchen. Nicht jede Verwendung stellt automatisch eine Markenverletzung dar. Es gelten viele Besonderheiten, z.B. wenn Zeichen rein beschreibend genutzt oder Vornamen als Modellbezeichnung verwendet werden.

Eine überraschende Abmahnung, kurze Fristen und hohen Kosten sollten nicht zu einer vorschnellen Abgabe der Unterlassungserklärung führen. Es lohnt sich jede Abmahnung präzise zu prüfen.

Sorgfältige Auswahl von Marken und Kennzeichen

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung, schon bei der Markenkonzeption vor der Anmeldung, spart oft viel Geld und Ärger. Wer seinen Produkten oder Dienstleistungen griffige Namen geben möchte, sollte zuvor sicherstellen, dass er damit keine Marken- und Kennzeichenrechte seiner Mitbewerber verletzt.

Wenn Sie neue Produktbezeichnungen rechtssicher auswählen wollen oder eine Abmahnung erhalten haben, sprechen Sie uns gerne an.


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