EU Gemeinschaftsmarke wird zur Unionsmarke
Ab dem 23. März 2016 wird das bisherige „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt“ (HABM) die Bezeichnung „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum“ (EUIPO) tragen und die Gemeinschaftsmarke wird als Unionsmarke bezeichnet werden.
Alle bestehenden Gemeinschaftsmarken (GM) und Gemeinschaftsmarkenanmeldungen werden am 23.März 2016 automatisch zu Unionsmarken bzw. Anmeldungen einer Unionsmarke.
Es verändern sich danach auch die Gebühren für Markenanmeldungen. Bei Anmeldungen für nur eine Klasse ist eine geringfügig günstigere Anmeldung möglich. Eine Anmeldung mit 2 Klassen kostet soviel, wie eine Anmeldung mit 3 Klassen bisher und eine Anmeldung mit 3 Klassen (bisher Standard) wird beim Amt um €150,00 teurer. Auch die Verlängerungsgebühren erhöhen sich für alle Marken, die ab dem 23. März 2016 ablaufen.