29.02.2016
Abmahnungen wegen fehlender Datenschutzerklärung
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Seit dem 24. Februar 2016 können Verbraucherschutzvereine Verstöße gegen das Datenschutzrecht abmahnen. Online-Händler und alle Betreiber von Webseiten, die persönliche Daten erheben, verarbeiten und speichern sollten dringend prüfen, ob sie ausreichende Datenschutzerklärungen verwenden.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Datenerhebungs- und Verabeitungsprozesse zu prüfen und die Datenschutzerklärungen auf den aktuellen Stand zu bringen. Sprechen Sie uns gerne an.