30.09.2016

Angemessene Vergütung für Journalisten - € 20.000,00

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Die Kanzlei Kötz Fusbahn führte mehrere Musterverfahren zur Frage, welche Vergütung für Journalisten an Tageszeitungen zu zahlen ist. Zwei der Verfahren wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteilen vom 21. Mai 2015 final entschieden – jeweils mit der Folge, dass die Tageszeitungen nennenswerte Beträge nachzahlen mussten.

Soeben hat Dr. Daniel Kötz für einen Journalisten im Nachgang zu diesen Verfahren einen Vergleich vor dem Landgericht Köln (Az.: 14 O 50/13) dahingehend abschließen können, dass der Verlag an den Mandanten der Kanzlei rd. € 20.000,00 nachzuzahlen hat. Gegenstand des Vergleichs waren zahlreiche Beiträge und Fotografien in einer Zeitung; gemessen an den Richtlinien, die vom BGH aufgestellt wurden, war einiges nachzuzahlen. Anstatt aber ein weiteres Urteil zu „fangen“, ließ sich die beklagte Zeitung auf einen Vergleich ein. Dieser Betrag galt für zwei Jahre, so dass der Journalist für jeden Monat knapp € 1.000,00 mehr erzielen konnte, als ihm zunächst gezahlt worden war.


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