21.02.2016

Online-Schlichtungsplattform online (aber nutzlos)

Seit dem 9. Januar sind Shop-Betreiber verpflichtet, auf eine Plattform zur Online-Streitbeilegung hinzuweisen, auch wenn die Kommission diese zunächst noch nicht einmal erstellt hatte. Seit dem 15. Februar 2016 ist die OS-Plattform auch erreichbar.Für deutsche Marktteilnehmer ist die Plattform derzeit aber weiter nutzlos, wie sich aus dem Hinweis der Kommission auf der Plattform ergibt:

„Für einige Branchen und in den folgenden Ländern gibt es derzeit keine Streitbeilegungsstellen: Deutschland, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Rumänien, Slowenien, Spanien Deshalb können Sie als Verbraucher dieses Portal möglicherweise nicht zur Beilegung von Streitigkeiten mit Händlern in diesen Ländern benutzen.“

In Deutschland den anderen genannten Länder ist die sog. ADR-Richtlinie noch nicht umgesetzt. In Deutschland wurde das Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Erst wenn in Deutschland die vorgesehenen Schlichtungsstellen eingerichtet worden sind können Verbraucher die OS-Plattform auch für Streitigkeiten mit deutschen Online-Händlern nutzen.
Derzeit also gilt:
Deutsche Händler müssen den Link auf die Plattform (bereits seit 9. Januar) auf ihrer Website leicht zugänglich einstellen. Wer dies unterlässt, muss mit Abmahnungen rechnen. Die OS-Plattform ist jetzt auch online. Dennoch können Beschwerden über deutsche Online-Händler über die Plattform noch nicht wirksam eingereicht werden.


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